Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 18-07334

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Braunschweig bittet die Verwaltung, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um auf die Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (zurzeit liegt der Entwurf unter Drs. 18/168 im Landtag zur Beratung) in folgenden Punkten reagieren zu können:

1. Flexibilisierung des Einschulungsalters

Die Verwaltung ermittelt die möglicherweise notwendigen Raumkapazitäten, die sich im Elementar- und Primarbereich durch die Flexibilisierung des Einschulungsalters ergeben.

2. Wiedereinrichtung der Förderschule Lernen

Die vorgesehene Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sieht die Wiedereinrichtung der Förderschule Lernen vor, denn hiernach sollen alle Kinder, deren Eltern es wünschen, in den 5. und 6. Schuljahrgang eingeschult werden können. Die Verwaltung erstellt deshalb das zur Antragstellung bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde erforderliche Konzept für die Einrichtung entsprechender Klassen.

3. Für die unter 1. und 2. genannten Aspekte ist umgehend eine grundlegende Information und Einbeziehung der betroffenen Erziehungsberechtigten und des Stadtelternrates zu organisieren und durchzuführen.

4. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Braunschweig bei der Entwicklung eines Regionalen Inklusionskonzeptes, das mit dem Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentrum Inklusive Schule (RZI) sowie den betroffenen Schulen gemeinsam abgestimmt wird. Dieses Konzept berücksichtigt die pädagogischen Konzepte der einzelnen Schulen und beinhaltet konkrete Planungen, wie der Übergang in das inklusive Schulsystem gestaltet wird.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Niedersächsischen Landtag wird derzeit ein Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen aus SPD und CDU zur Änderung des Schulgesetzes (Drs. 18/168) diskutiert. Unter anderem soll mit der angestrebten Gesetzesänderung eine Flexibilisierung des Einschulungsalters und die Wiedereinrichtung der Förderschule Lernen erreicht werden. Beide Punkte hätten direkten Einfluss auch auf die Braunschweiger Schullandschaft und sollten bei den weiteren Planungen bereits berücksichtigt werden.

 

Eine Flexibilisierung des Einschulungsalters könnte zum Beispiel möglicherweise Einfluss auf die bisher vorhandenen Raumkapazitäten haben. Über die Auswirkungen einer Wiedereinrichtung der Förderschule Lernen ist bereits viel in der Öffentlichkeit und auch in den Medien diskutiert worden. Da in Braunschweig bereits im zweiten Jahr keine neuen Einschulungen vorgenommen wurden, müssten kurzfristig die Voraussetzungen geschaffen werden, um mit Beginn des neuen Schuljahres in einen möglichen 5. und auch einen 6. Jahrgang einschulen zu können.

 

Beide Aspekte sollen daher umgehend von der Verwaltung auf ihre Umsetzbarkeit in der Stadt Braunschweig geprüft und die Vorbereitungen dafür getroffen werden, um kurzfristig auf die vorgesehene Änderung des Schulgesetzes reagieren zu können. Eine enge Einbeziehung und eine grundlegende Information der betroffenen Eltern, aber natürlich auch des Stadtelternrates, ist dabei von enormer Bedeutung für die Akzeptanz der angedachten Maßnahmen.

Im Vordergrund sollen die Wahlmöglichkeiten der Eltern und ihrer schulpflichtigen Kinder stehen!

 

Daher soll neben einer Fokussierung auf die Wiedereinrichtung der Förderschule Lernen auch eine Unterstützung bei der Entwicklung eines Regionalen Inklusionskonzeptes gegeben sein.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich in den jeweiligen Sitzungen.

 

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