Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-07872
Grunddaten
- Betreff:
-
131. Änderung des Flächennutzungsplans "Rheinring/Elbestraße" - Auslegungsbeschluss Stadtgebiet zwischen Rheinring, Nahestraße und Elbestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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23.05.2018
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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30.05.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Entwurf der 131. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rheinring/Elbestraße“ sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Der Entwurf ist gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlusszuständigkeit
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständig-keitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben, noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Inhalt und Verfahren
Dem beiliegenden Entwurf des Änderungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planände-rung zu entnehmen.
Es ist geplant, den Gebäudekomplex des Einkaufszentrum Gildeturm abzubrechen und dort einen Supermarkt mit einer Bäckereifiliale neu zu bauen. Es ist beabsichtigt, dass die Bauge-nossenschaft Wiederaufbau eG die Entwicklung des Nahversorgers durchführt und die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung in Abstimmung mit der Stadt und auf eigene Kosten und eigenes Risiko übernimmt.
Im Zentrenkonzept Einzelhandel der Stadt Braunschweig ist der Planstandort als Zentraler Nahversorgungsstützpunkt klassifiziert. Damit dient der Standort, als einer von insgesamt 23 vorhandenen Nahversorgungsstützpunkten, einem möglichst flächendeckenden Netz der Nahversorgung für das gesamte Stadtgebiet. Das Planvorhaben entspricht somit den übergeordneten Zielen zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels des Standortkonzeptes der Stadt Braunschweig und trägt zum Ziel der Sicherung einer möglichst flächendeckenden Nahversorgung im Nordwesten des Stadtbezirkes Weststadt bei.
Am 14. Februar 2017 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans „Rheinring/Elbestraße“, HO 48, beschlossen. Die Allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass die Voraussetzungen für ein Verfahren gemäß § 13 a BauGB nicht erfüllt sind. Daher wird das Bauleitplanverfahren als Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 02.08.2017 frühzeitig von der 131. Änderung des Flächennutzungsplanes un-terrichtet und mit Terminsetzung zum 04.09.2017 zur Äußerung aufgefordert.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung über die Planungen zur 131. Änderung des Flä-chennutzungsplans und zum Bebauungsplan „Rheinring/Elbestraße“, HO 48, gemäß § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 09. bis 16. Januar 2018 statt. Die Unterlagen standen im Aushang des Fachbereiches Stadtplanung und Umweltschutz, Langer Hof 8, zur Einsicht zur Verfügung; darüber hinaus wurden sie auch im Internet veröffentlicht. Am 17. Januar 2018 fand eine öffentliche Anhörung statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 23.01.2018 mit Fristsetzung zum 26.02.2018 zur Stellungnahme aufgefordert. Die für die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes bedeutenden Inhalte der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden teilweise in die Planunterlagen aufgenommen. Der Regionalverband Braunschweig stimmt der Planung zu. Die eingegangenen Stellungnahmen werden, jeweils mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einem Beschlussvorschlag, der Vorlage zum Planbeschluss beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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436,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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244,9 kB
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