Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Raumprogramm zum Investitionsvorhaben Neue Knochenhauerstraße 5 mit zwei Krippengruppen wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Liegenschaft Neue Knochenhauerstraße 5, in unmittelbarer Nachbarschaft des städtischen Familienzentrums Neue Knochenhauerstraße 10, ist aufgrund zwingender Handlungsbedarfe für die Kindertagesbetreuung für 0 bis 3-jährige Kinder herzurichten.

 

Die bis Ende 2017 zur Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer genutzte Liegenschaft steht zurzeit leer und wurde ab dem 1. Januar 2018 durch den Fachbereich Finanzen von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) mit einer Festmietzeit für die Nutzung als Kindertagesstätte bis zum 31. Dezember 2020 angemietet, wobei jedoch eine längerfristige oder dauerhafte Nutzung perspektivisch nicht ausgeschlossen wird.

 

Die Realisierung von zwei Betreuungsgruppen für 0 bis 3-jährige Kinder als Außengruppen des städtischen Familienzentrums Neue Knochenhauerstraße 10 ist nach eingehender Prüfung unter entsprechender Einbeziehung weiterer Bereiche möglich. Die zur Verfügung stehende Nutzfläche beträgt rd. 700 m², die bei der Einrichtung von 2 Krippengruppen nicht voll ausgenutzt wird. Für den Betrieb der Krippengruppen ist eine Betriebserlaubnis des Landes erforderlich. Als Außengruppen der städtischen Kindertagesstätte Neue Knochenhauerstraße 10 sind mehr als 2 Krippengruppen nicht genehmigungsfähig. Eine intensivere Nutzung der Liegenschaft für Kinderbetreuungsangebote ist daher kurzfristig nicht möglich.

 

Angaben zum Raumprogramm

 

Für die Erweiterung der Kindertagesstätte Neue Knochenhauerstraße um zwei Krippengruppen wird folgendes Raumprogramm zu Grunde gelegt:

 

1 Gruppenraum 70,5 m²

1 Gruppenraum 62,8 m²

1 Schlafraum 17 m²

1 Schlafraum 17,5 m²

2 Sanitärräume je 13,9 m²

2 Garderobenbereiche /Flur 76,8 m²

1 Abstellraum 17,5 m²

1 Büro 17,1 m²

1 Multifunktionsraum/Familienzentrum 51,7 m²

1 Küche 17 m²

1 Vorratsraum 17m²

1 Hauswirtschaftsraum 17m²

1 Kinderwagenabstellraum 17 m²

1 Personalraum 34,6 m²

1 Lager 17,2 m²

1 Stuhllager 17 m²

1 Putzmittelraum 3 m²

1 Herren-WC 9,7 m²

1 Damen-WC 8 m²

Technikräume insg. 21,5 m²

 

Die Abweichungen der Raumgrößen zum allgemeinen Raumkonzept für den Neubau und die Sanierung von Kindertagesstätten ergeben sich durch die räumlichen Vorgaben im Bestand.

 

Das Standardraumprogramm für eine 2-Gruppeneinrichtung wird um 176 überschritten.

 

Kosten

 

Für den Umbau der sich im Eigentum der SBBG befindlichen Liegenschaft ergibt sich nach derzeitiger Schätzung ein Gesamtaufwand in Höhe von 570.000 €. Dieser setzt sich aus den Gebäude- und Ausstattungskosten in Höhe von 465.000 € (davon 110.000€ für Ausstattung) sowie den Kosten für die Außenanlagen (105.000 €) zusammen.

 

Investitionskostenzuschüsse des Landes können für diese Maßnahme nicht in Anspruch genommen werden, da dies mit einer 25jährigen Zweckbindung verbunden wäre.

 

Haushaltsmittel stehen für das Haushaltsjahr 2018 nicht zur Verfügung. Es ist daher geplant, dass die Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitgestellt werden. Hierzu ergeht eine gesonderte Vorlage.

 

 

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