Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08694
Grunddaten
- Betreff:
-
Tiefgarage Packhof, Sanierung des Sprinklerrohrnetzes als Teilmaßnahme der Gesamtsanierung - Teil-Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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21.08.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Bauvorhaben als Teil der Sanierungsmaßnahme „Tiefgarage Packhof“ wird gemäß den Plänen vom 26.07.2018 zugestimmt. Die Gesamtkosten dieser Teilmaßnahme – einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement - und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes werden aufgrund der Kostenberechnung vom 26.07.2018 auf 1.500.000 € festgelegt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Im Rahmen einer aktuell durchgeführten routinemäßigen Überprüfung der Sprinkleranlage durch einen Sachverständigen des Verbandes der Sachversicherer (VdS) ist festgestellt worden, dass das Rohrnetz der Sprinkleranlage auszutauschen ist, da es im Innern korrodiert ist und an Leistungsfähigkeit verloren hat. Die Erneuerung des Rohrnetzes ist ungeplant und ist als Teilmaßnahme der Gesamtsanierung umgehende durchzuführen, um den weiteren Betrieb der Tiefgarage gewährleisten zu können. Die Sprinkleranlage selbst wird jedes Jahr gewartet. Bei der Wartung im November 2017 gab es keine Beanstandungen.
Diese vorgezogene Maßnahme kann zunächst aus den Haushaltsmitteln, die im Investitionsprogramm für die eigentliche Sanierung vorgesehen sind, umgesetzt werden, muss aber nach Kenntnis des grundsätzlichen Sanierungsumfangs und der Kostenberechnung für das weitere Projekt voraussichtlich nachfinanziert werden.
3. Angaben zum Raumprogramm
Keine Änderungen des Raumprogramms.
4. Erläuterung zur Planung
Das komplette Rohrnetz der Sprinkleranlage ist nach dem Stand der Technik auszutauschen.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme werden keine regenerative Energien berücksichtigt, weil es sich ausschließlich um die Instandsetzung einer sicherheitsrelevanten Anlage handelt.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Bei der Baumaßnahme sind keine Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen bzw. erforderlich.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 26.07.2018 € 1.500.000.
Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll in der Zeit vom 10.09.2018 bis 19.11.2018 durchgeführt werden.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2018 / IP 2017-2021 stehen für das Projekt „Tiefgarage Packhof“ / Sanierung (4E.210171) folgende Finanzraten zur Verfügung:
Gesamtkosten in T € | Bis 2018 in T € | 2019 in T € | 2020 in T € | 2021 in T € | 2022 in T € |
3.180 | 1.758 | 1.422 |
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Zum Haushaltsplanentwurf 2019 / IP 2018-2022 hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Finanzrate 2019 dem geplanen Mittelbedarf anzupassen und auf die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zu verteilen.
Zwar ist die Finanzierung der ungeplanten Teilmaßnahme aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln möglich, aber zur Finanzierung der Gesamtsanierung, für die ohnehin noch kein Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss vorliegt, werden voraussichtlich zusätzliche Haushaltsmittel für das Jahr 2021 erforderlich. Im Rahmen der Ansatzveränderungen der Verwaltung wird die Verwaltung einen entsprechenden Antrag stellen.
