Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-08673

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der als Anlage beigefügten Anfrage der BIBS-Fraktion (DS 18-08307) vom 17.05.2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Vorbemerkungen:

 

Um den in der Anfrage geschilderten Sachverhalten und Fragestellungen nachzugehen, wurden seitens des Fachbereiches Stadtgrün und Sport mit den 1. Vorsitzenden der beiden Angelvereine, Angelsportverein Braunschweig v. 1922 e.V. (ASV) und dem Klub Braunschweiger Fischer e.V. (KBF), mehrere Gespräche geführt.

 

Besitzverhältnisse und Möglichkeit zur Naherholung

 

Der Beantwortung der konkreten Fragestellungen der Anfrage wird vorausgeschickt, dass der gesamte südliche Teil der ehemaligen Kieskuhle sich im Eigentum der Stadt Braunschweig befindet. Hierzu zählt ebenfalls das grünbestimmte Umfeld des Sees, dass sich als klassifizierte Grünanlage in der Zuständigkeit des Fachbereichs Stadtgrün und Sport befindet. Für diesen Teilbereich des Sees hat die Stadt darüber hinaus die Fischereirechte inne. Seit dem Jahr 1976 erfolgt eine Verpachtung des Rechts auf Ausübung der Fischerei an den ASV.

 

Im diesbezüglichen Pachtvertrag ist ausdrücklich geregelt, dass es sich bei der ehemaligen Bienroder Kieskuhle um ein Naherholungsgebiet handelt, dass von der Öffentlichkeit sowie Vereinen und sonstigen interessierten Dritten stark besucht wird. Alle sich hieraus für den Pächter ergebenen Belastungen und Einschränkungen hat dieser zu dulden, ohne dass ihm hierfür ein Anspruch auf Entschädigung entgangener Rechte und Leistungen oder auf Minderung des Pachtzinses zusteht.

 

Der nördliche Bereich des Bienroder Sees sowie der angrenzenden Flächen befindet sich im Eigentum des KBF, der den überwiegenden Teil im Jahr 2004 und einen weiteren kleineren Bereich im Jahr 2016 jeweils aus Privatbesitz erworben hat. Die Stadt hat hier kein Eigentum veräußert und beabsichtigt dies auch zukünftig nicht.

 

Insofern übt der KBF als Eigentümer für die nördliche Seeseite das Hausrecht aus und kann über Art und Umfang der Nutzung bestimmen.

 

Der 1. Vorsitzende des KBF betonte bei den Gesprächen mit der Verwaltung, dass Spaziergänger und Erholungssuchende auf der Eigentumsfläche des KBF grundsätzlich willkommen seien. Lagern, Zelten sowie das verbotswidrige Baden würde von den Mitgliedern und Aufsichtspersonen unter anderem aus versicherungstechnischen Gründen unterbunden.

 

Fischbesatz

 

Der Besatz mit Fischen ist für den im Eigentum der Stadt Braunschweig stehenden Teil im Pachtvertrag mit dem ASV geregelt. („Fischbesatz ist der Verpächterin anzuzeigen. Der Fischbesatz ist so vorzunehmen, dass die vorhandene natürliche Fischnahrung ausreicht. Die Fischfütterung zum Zwecke der Ernährung der Fische ist nicht gestattet.“) Die Menge und Art der Anfütterungsmittel pro Tag ist in der Satzung des Vereins geregelt. Weiterhin dürfen die Futtermittel zum Anfüttern der Fische nur während der unmittelbaren Ausübung der Angeltätigkeit eingesetzt werden.

 

Laut Angaben der Vertreter beider Vereine tauschen diese sich regelmäßig über den Fischbesatz aus und stimmen gemeinsam die einzusetzenden Arten und die Anzahl ab. Raubfische, insbesondere Hechte würden unter hegerischen Gesichtspunkten eingesetzt. Bei den weiteren eingesetzten Fischarten handelte es sich überwiegend um Satzkarpfen, Schleien und Glasaale. Besatzmenge sowie Besatzarten würden jährlich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet.

 

Verwendung von Köderfischen

 

Nach herrschender Rechtsauffassung ist die Verwendung lebender Köderfische grundsätzlich nicht mehr zulässig.

 

Laut dem Merkblatt „Zur Verwendung lebender Köderfische“ des fischereikundlichen Dienstes des Landes Niedersachsen - Dezernat Binnenfischerei ist aus fachlicher Sicht beim Fang von Raubfischen einschließlich Aalen die Verwendung lebender Köderfische unter Berücksichtigung hegerischer Belange aber in einigen Ausnahmefällen vertretbar.

 

Zu diesen Ausnahmefällen zählt unter anderem der Einsatz bei erheblich unterschiedlichen Wassertiefen, wenn andere Fangmethoden wegen unregelmäßiger Gewässersohle und erheblichen Vertiefungen im fischbaren Bereich nicht angewandt werden können. Dies kann beispielsweise in Baggerseen/Kiesgruben, Talsperren oder sonstigen Gewässern, die durch technische Maßnahmen stark verändert worden sind, der Fall sein. Der Fischereiausübende hat aufgrund der vorgenannten Kriterien selbst zu beurteilen, ob ein Ausnahmenfall gegeben ist.

 

Bei der ausnahmsweisen Verwendung von lebenden Köderfischen ist auf eine möglichst schonende Köderung zu achten.

 

Die Vereinsvorstände der beiden Angelsportvereine raten den Mitgliedern in der jährlich stattfindenden Jahreshauptversammlung regelmäßig von der Verwendung lebender Köderfische ab und weisen im Falle tierschutzrechtlicher Problem darauf hin, dass es keine Unterstützung seitens des Vereins geben wird.

 

Nach heutigem Stand sind tote Köder, Gummifische, Spinner und Blinker zum Angeln von Raubfischen vorzuziehen, wie es auch in den meisten Fällen praktiziert wird. Da der Pachtvertrag seitens der Stadt Braunschweig diese Fangmethode aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen derzeit ausschließt, beabsichtigt die Verwaltung, eine diesbezügliche Vertragsanpassung vorzunehmen.

 


Baumfällungen Nähe Kleingartenverein

 

Fäll- und Rückschnittarbeiten an den Gehölzbeständen sind nach Aussage des KBF auf dem Vereinsgelände nach dem 1. März 2018 nicht ausgeführt worden. In der Nähe des Kleingartenvereins sind im Dezember 2016 durch einen Fachbetrieb umfangreichere Schnittmaßnahmen an Bäumen zur Wahrung der Verkehrssicherheit ausgeführt worden.

 

Errichtung eines Funkturms / Handymastes

 

Der Klub Braunschweiger Fischer bestätigt auf Nachfrage, dass auf dem Vereinsgelände im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durch einen externen Anbieter ein Funkturm / Handymast zur Verbesserung des Mobilfunknetzes errichtet werden soll.

 

Naherholungskonzept und Kompensationsmaßnahme „Auf dem Anger / Moosanger“

 

Hierzu erfolgt zur Sitzung des PLUA und des GA eine gesonderte Mitteilung der Verwaltung.

 

Zu Frage 1:

 

Für die Nutzung des Bienroder Sees haben die beiden ansässigen Angelsportvereine für ihre Mitglieder eine Gewässerordnung erlassen, die in Verbindung mit der jeweiligen Vereinssatzung und den fischerei,- naturschutz und tierschutzrechtlichen Bestimmungen alle Fragen zur Ausübung des Angelsports regelt.

 

Weitergehende Kontrollen erfolgen durch vereinseigene Gewässerwarte und die Fischereiaufseher. Bei Verstößen werden die Polizei und der zentrale Ordnungsdienst der Stadt Braunschweig informiert.

 

Eine Kontrolle der Wasserqualität findet nicht statt, da es weder einen kontrollbedürftigen Zulauf gibt noch es sich nicht um ein zugelassenes Badegewässer handelt.

 

Zu Frage 2:

 

Die Frage der Genehmigungsfähigkeit und Genehmigungspflichten von baulichen Anlagen kann nur im Einzelfall geprüft werden.

 

Zu Frage 3:

 

Die Eigentumsverhältnisse werden in der als Anlage der zu dieser Mitteilung beigefügten Karte dargestellt. Für die mit der Farbe „altrosa“ dargestellten städtischen Flächen ist die Nutzung durch Erholungssuchende uneingeschränkt möglich.

 

 

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Anlagen

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