Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-09412-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


unverändert
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Vorlage vom 8. November 2018 wird wie folgt ergänzt:

 

  1. Fachbereiche 01, 10, 65 und 66

    In der Stadtverwaltung sind derzeit drei zentrale Vergabestellen (ZVS) in den Fachbe-reichen 10, 65 und 66 für Leistungen nach der VOB und der VOL eingerichtet. Die je-weiligen Wertgrenzen, ab denen die ZVS zuständig wird, sind unterschiedlich geregelt. Die teilweise schwer nachvollziehbaren Zuständigkeitsregelungen und die unterschied-lichen Wertgrenzen führen zu Irritationen bei einzelnen Vergaben.

    Schon bei der Einrichtung der einzelnen ZVS war beabsichtigt, langfristig eine gesamt-städtische ZVS einzurichten, um dort alle Vergaben zu bündeln und einheitliche Wertgren-zen zu schaffen. Solche gesamtstädtischen ZVS sind auch in anderen Stadtverwaltungen (z. B. Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Kiel und Wolfsburg) eingerichtet. Die Vorteile einer ZVS sind insbesondere in der Rechts- und Verfahrenssicherheit und der Korruptions-prävention zu sehen. Die Verwaltung plant deshalb, die Einrichtung einer neuen Organi-sationseinheit „Zentrale Vergabestelle“. Die Bildung wird ausdrücklich sowohl vom Rechnungsprüfungsamt als auch vom Rechtsreferat unterstützt.

    Um die stellenplanmäßigen Voraussetzungen für die Einrichtung einer ZVS in 2019 zu schaffen, sind weitere marginale Stellenveränderungen (insgesamt rd. 1,8 Stellen-schaffungen) und Stellenhebungen erforderlich. Die Stellenschaffungen werden durch die Einrichtung einer Leitungsstelle für die ZVS sowie zu erwartende Fallzahlsteigerungen im Vergabebereich und durch die in den betroffenen Bereichen verbleibenden Tätigkeiten (Vergaben unterhalb der Wertgrenzen) erforderlich. Nach Abschluss der Arbeit in der Projektgruppe ist vorgesehen, eine Entscheidung über die Einrichtung einer ZVS noch in diesem Jahr herbeizuführen.

 

  1. Fachbereich 51

    Nach der Beschlusslage zum Haushalt 2018 wurden für die Einrichtung einer Medienkoordinationsstelle Sachkosten in Höhe von 79.000 € jährlich eingestellt, sodass Haushaltsmittel für die Einrichtung der Stelle bei einem Freien Träger zur Verfügung stehen. Aus der fachlichen Sicht des Fachbereiches 51 ist jedoch geboten, jeweils eine halbe Stelle bei einem Freien Träger und bei der Stadt zu besetzen. Da im städtischen Stellenplan bisher keine Stelle für diese Aufgabe zur Verfügung steht, wird diese Stellenschaffung in die Stellenplanvorlage 2019 aufgenommen.

 

Die einzelnen Veränderungen sind in Anlage 1 dargestellt.


 

 

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Anlagen

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