Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-09840-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirk 112 vom 09.01.2019 (19-09840) wird wie folgt Stellung genommen:
 

Zu 1.:

 

Für das Grundstück Drömlingweg 50 liegt keine Baugenehmigung vor. Die Verwaltung hat daher entsprechende baurechtliche Maßnahmen eingeleitet (siehe 3.).

 

Das Grundstück Drömlingweg 52 wird zu Wohnzwecken genutzt. Es besteht eine Baugenehmigung aus dem Jahre 1962, nach der die Wohnnutzung im Zuge eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs genehmigt worden ist.

 

Zu 2.:

 

Aus Datenschutzgründen sowie aufgrund des Steuergeheimnisses nach § 30 Abgabenordnung kann hierzu keine Auskunft erteilt werden.

 

Zu 3.:

 

Da die baulichen Anlagen auf dem Grundstück Drömlingweg 50 weder genehmigt noch genehmigungsfähig sind, hat die Verwaltung gegenüber dem Eigentümer deren Beseitigung angeordnet. Hiergegen ist ein Rechtsverfahren anhängig.

 

Aufgrund der bestehenden Baugenehmigung ist die Nutzung des Grundstücks Drömlingweg 52 zu Wohnzwecken grundsätzlich bestandsgeschützt. Im Rahmen der vorliegenden Genehmigung sind Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen zulässig, jedoch keine baulichen Erweiterungen oder Erneuerungen.

 

I. A.
 

 

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