Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-09414
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
22.01.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.02.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig wurde zuletzt durch Beschluss des Rates der Stadt Braunschweig am 05. Mai 2015 geändert.
Nachstehend sind die redaktionellen und inhaltlichen Änderungen dargestellt:
Redaktionelle Änderungen:
In § 1 Abs. 2 wird der Hinweis aufgenommen, dass die Verwaltung des Jugendamtes die Bezeichnung Fachbereich Kinder, Jugend und Familie trägt und in der gesamten Satzung die Bezeichnung entsprechend angepasst. Während im Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - sowie im Niedersächsischen Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Nds. AG SGB VIII) vom Jugendamt gesprochen wird, wird diese Organisationseinheit bei der Stadt Braunschweig als Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bezeichnet.
In § 3 Abs. 1 Nr. 6 wird die Bezeichnung kommunale Frauenbeauftragte durch kommunale Gleichstellungsbeauftragte ersetzt. Im Niedersächsischen Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (Nds. AG SGB VIII) wird weiterhin von der Frauenbeauftragten gesprochen. Der Begriff der Gleichstellungsbeauftragten wurde bereits am 20. April 2005 durch Gesetzesnovellierung durch den Niedersächsischen Landtag anstelle desjenigen der Frauenbeauftragten eingeführt.
Inhaltliche Änderungen:
In § 3 Abs. 1 wird folgende Nr. 13 ergänzt: eine Vertreterin oder ein Vertreter der örtlichen muslimischen Gemeinden auf gemeinsamen Vorschlag des Rates der Muslime Braunschweig sowie der Islamischen Gemeinschaft Braunschweig e.V.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01. November 2017 auf Grundlage des Antrages der Fraktion P² vom 11. August 2017 (DS 17-05128) beschlossen, dass die
Satzung für das Jugendamt der Stadt Braunschweig vom 15. Juni 1993 in seiner vierten Änderungssatzung um eine Vertretung der Muslime ergänzt wird und eine Beschlussvorlage für den Rat erstellt werden soll.
Die zu beschließende Satzung ist als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungen sind zur Verdeutlichung in der Anlage 2 in kursivem Fettdruck kenntlich gemacht.
Die Zuständigkeit des Rates für die Beschlussfassung zur Satzungsänderung ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG, wonach die Vertretung über Satzungen und Verordnungen beschließt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
76,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
128,4 kB
|
