Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-10407

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Taxenbetrieb am Hauptbahnhof wird durch die Verwaltung mit Unterbrechungen seit Januar 1970 und regelmäßig seit Mai 1999 gemäß § 2 Abs. 2 der Taxenordnung über einen Dienstplan geregelt. Damit soll zum einen eine optimale Versorgung der Bürgerinnen und Bürger und zum anderen ein ordnungsgemäßer Ablauf des Taxenbetriebes am Hauptbahnhof gewährleistet werden. Seit dem Jahr 2010 wurde dabei jährlich ein 5-Schichtsystem mit fest eingeteilten Taxen pro Schicht festgelegt. Schichtbeginn war um 03:00 Uhr. Jede Schicht dauert 24 Stunden. Anderen Taxen war aufgrund des Dienstplans die Aufnahme von Fahrgästen am Hauptbahnhof nicht gestattet.

 

Bis November 2017 war es gängige Praxis der Taxenunternehmer, bei erhöhtem Kundenaufkommen am Hauptbahnhof auch nicht diensthabende Taxen zum Hauptbahnhof zu ordern. Im November 2017 kamen einige Taxenunternehmer mit Änderungsvorschlägen zu dem bisher bestehenden Dienstplan auf die Verwaltung zu.

 

Daraufhin lud die Straßenverkehrsabteilung am 11.01.2018 Vertreter der beiden Braunschweiger Taxenzentralen, Taxenunternehmer und einen Vertreter der Taxifahrer zu einer gemeinsamen Gesprächsrunde ein. Die Teilnehmer vereinbarten probeweise für sechs Monate die Reduzierung von fünf auf vier Schichten, damit sich zur besseren Versorgung der Taxikunden mehr diensthabende Taxen am Bahnhof aufhalten können. Zudem wurde der Schichtbeginn auf 04:00 Uhr verlegt und damit dem Fahrplan der Deutschen Bahn angepasst. Des Weiteren durften in dieser Probephase nicht diensthabende Taxen dort wartende Fahrgäste am Bahnhof aufnehmen, wenn sie vorher einen Fahrgast zum Bahnhof befördert hatten und kein diensthabendes Taxi vor Ort war. Auch wurde sich darauf verständigt, dass nicht diensthabende Taxen den Bahnhof anfahren dürfen, wenn sichtbar Fahrgäste warteten, weil kein diensthabendes Taxi vor Ort war.

Näheres wurde in Verhaltensrichtlinien, die dem Dienstplan beigefügt wurden, geregelt.

 

Nach Ablauf der Probephase erfolgte eine weitere Gesprächsrunde am 16.08.2018. Während dieser Gesprächsrunde wurde das 4-Schichtsystem durchweg positiv beurteilt und die Beibehaltung vereinbart. Neu aufgenommen aus den Reihen der Taxiunternehmer wurde der Vorschlag, dass sich zukünftig eine nicht diensthabende Taxe am Bahnhof bereithalten darf, wenn kein diensthabendes Taxi am Hauptbahnhof zur Verfügung steht. Die nicht diensthabende Taxe darf auch dann stehenbleiben, wenn eine diensthabende Taxe am Bahnhof eintrifft. Für diesen Vorschlag wurde eine erneute sechsmonatige Probephase vereinbart.

 

Am 14.02.2019 erfolgte in einer dritten Gesprächsrunde der Erfahrungsaustausch zu den beiden Probephasen. Obwohl während des Probezeitraums weder von Kunden, noch von der Deutschen Bahn noch von Taxenunternehmen Beschwerden an die Straßenverkehrsabteilung herangetragen wurden, konnte in der Besprechung aufgrund vorgetragener Beschwerden der Taxenunternehmer zu regelmäßigen Verstößen gegen die Verhaltensrichtlinien keine kompromissfähige Lösung erzielt werden.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 der Taxenordnung kann die Genehmigungsbehörde mit Beteiligung des örtlichen Taxengewerbes einen Dienstplan aufstellen.

Da in den Gesprächen nicht alle Braunschweiger Taxenunternehmen anwesend waren, soll die Beteiligung nunmehr über den anliegenden Fragebogen erfolgen. Danach wird der Dienstplan mit den dazugehörigen Verhaltensrichtlinien von der Verwaltung erstellt.

 



 

 

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