Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 19-10392

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten, zu beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, bei dem anstehenden Prozess der Verwaltungsmodernisierung und Haushaltsoptimierung folgende Punkte zu berücksichtigen:

1. In dem Prozess zur Verwaltungsmodernisierung und Haushaltsoptimierung wird auf eine konkrete Zielvorgabe, die ein festes monetäres Konsolidierungsergebnis vorgibt, verzichtet. Sofern sich die Einnahmesituation der Stadt Braunschweig nicht gravierend verändert, ist das öffentlich kommunizierte Konsolidierungsziel von jährlich ca. 50 Millionen Euro angesichts der Vielzahl an gesellschaftlich notwendigen Aufgaben weder erstrebenswert noch erreichbar.

2. Dem Rat wird bis zum Sommer 2020 ein Haushaltsoptimierungskonzept vorgelegt. In diesem wird insbesondere dargestellt:

a) welche Maßnahme bzw. welches Produkt jeweils untersucht wurde.
b) inwiefern aufgrund der Optimierung von Prozessen / Abläufen oder wegen anderer Gründe der Haushaltsansatz für diese konkrete Maßnahme oder dieses konkrete Produkt verändert werden kann.
c) eine Begründung der jeweiligen Entscheidung.
d) eine Beschreibung möglicher Folgewirkungen.

3. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung (Prioritätensetzung) für das Folgejahr wird in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren jeweils in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause vorgestellt.

4. Der Prozess zur Verwaltungsmodernisierung und Haushaltsoptimierung soll als kontinuierlicher Beteiligungsprozess mit den Beschäftigten der Stadt Braunschweig stattfinden. Alle städtischen Mitarbeiter*innen sollen sich im Verlauf des Prozesses mit ihren Vorschlägen aktiv einbringen können. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die Ernsthaftigkeit im Umgang mit diesen Vorschlägen und die Transparenz des gesamten Prozesses. In diesem Sinne wird der Rat regelmäßig über die Art und den Umfang der Beteiligung der Mitarbeiter*innen informiert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit den beiden Anträgen „Nachhaltige strategische Haushaltssteuerung“ zu den Haushaltsplänen 2018 (FWE 178) und 2019 (FWE 163) haben die Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen den aktuellen Prozess zur Verwaltungsmodernisierung und Haushaltsoptimierung bekanntlich mit angestoßen und unterstützt. Dieser hat allerdings schon jetzt eine spürbare Schieflage, da durch öffentliche Verlautbarungen der Eindruck entstanden ist, dass bei dem eigentlich ergebnisoffenen Prozess das bloße Einsparen und nicht der effektive Umgang mit Haushaltsmitteln absolut im Vordergrund stünde.

Das von der Verwaltung in der Mitteilung 19-10038 (sowie in der PM vom 08.02.2019) kommunizierte Einsparvolumen von 50 Millionen Euro pro Jahr halten wir für realitätsfern und überzogen. Eine solch hohe Einsparsumme scheint uns angesichts der von der Verwaltung selbst vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung auch nicht zwingend erforderlich zu sein. Darüber hinaus hat der Rat diese Einsparvorgabe auch gar nicht beschlossen. Daher kann die Verwaltung sich auch nicht auf die Politik berufen, wenn sie das genannte Einsparziel gegenüber den Beschäftigten und der Öffentlichkeit verkündet.

Bevor sich das nicht legitimierte Konsolidierungsziel von 50 Millionen Euro pro Jahr in den Köpfen festsetzt und zum Selbstläufer wird, sollte der Rat klarstellen, dass er dieses politisch weder mitträgt noch für erstrebenswert hält. Eine solch strikte Sparvorgabe kann im Gegenteil zu einer verengten Sichtweise und massiven Irritationen führen.

Verwaltungsmodernisierung und Haushaltsoptimierung gehen im Übrigen nicht zwangsläufig mit hohen Einsparsummen einher. Es könnte bei dem laufenden Prozess auch herauskommen, dass in bestimmten Bereichen nicht weniger, sondern mehr Geld benötigt wird, um die gestellten Aufgaben besser erfüllen zu können. Eine zu starke Fokussierung auf bestimmte Einsparziele halten wir daher für die falsche Strategie.

Die Festschreibung eines hohen Einsparvolumens könnte sogar kontraproduktiv sein, indem sie große Verunsicherung auslöst und vorhandenen Reformwillen lähmt. Wenn man die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung wirklich mitnehmen will, sollte man bei ihnen keine Zukunftsängste auslösen. Nur so können sich alle Beschäftigten tatsächlich „ohne Scheuklappen“ auf die Optimierung von Prozessen und Überprüfung von Budgets einlassen.

Um die Bereitschaft zur Mitgestaltung der Verwaltungsmodernisierung und Haushaltsoptimierung zu fördern und zu verstärken, sollte ein Beteiligungskonzept erarbeitet werden, das den Umgang mit den konkreten Vorschlägen einzelner Mitarbeiter*innen im Detail klärt. Dabei sollte z. B. auch festgelegt werden, ob die Beschäftigten auch Vorschläge zu anderen als den eigenen Organisationseinheiten unterbreiten dürfen.

Wichtig ist außerdem, dass die inhaltliche Schwerpunktsetzung bei dem ganzen Prozess nicht zu kurz kommt. Diese Prioritätensetzung sollte in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen. Wir stellen uns hier einen „Eckdatenbeschluss“ vor der jährlichen Sommerpause vor, um gut gewappnet in die jeweiligen Haushaltsberatungen gehen zu können. Damit könnte vermieden werden, dass in einzelnen Ausschüssen immer wieder um die Priorisierung bestimmter Maßnahmen gerungen wird.

Abschließend möchten wir festhalten, dass wir den in der Mitteilung 19-10038 aufgezeigten Zeitplan für zu ambitioniert halten. Daher möchten wir der Verwaltung etwas mehr „Luft“ (bis zum Sommer 2020) für diesen wichtigen Prozess geben.

 

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