Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10327-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kontrolle Umsetzung städtebauliche Verträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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20.03.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 05.03.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Zurzeit befinden sich 51 städtebauliche Verträge in der Umsetzung (siehe Anlage).
Zu Frage 2:
Die Umsetzung der vertraglichen Vereinbarungen wird durch die jeweils zuständigen Fachbereiche kontrolliert. Maßgeblich sind die Zeiträume, die im Einzelfall in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und im städtebaulichen Vertrag festgelegt wurden.
Zu Frage 3:
In den letzten 5 Jahren gab es keine Fälle, in denen vertraglich vereinbarte Maßnahmen durch Investoren endgültig nicht umgesetzt worden sind. Bei Abschluss städtebaulicher Verträge wird von den Investoren (mit Ausnahme der städtischen Tochtergesellschaften GGB, NiWo, Strukturförderung Braunschweig und Klinikum) die Vorlage von Vertragserfüllungsbürgschaften in Höhe der geschätzten Kosten der jeweiligen Maßnahmen gefordert, auf die im Falle der Nichterfüllung zurückgegriffen werden kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,8 kB
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