Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10442
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung Tiefgarage Eiermarkt, Güldenstr. 70, 38100 Braunschweig Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
02.04.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Im Bestandsgebäude Tiefgarage Eiermarkt wurde bereits im Rahmen früherer Begehungen die technische Anlage der Sicherheitsbeleuchtung als abgängig festgestellt.
Die 30 Jahre alte Zentraltechnik der Sicherheitsbeleuchtungsanlage hat die technische Lebensdauer bei weitem überschritten. Es besteht ein hohes Ausfallrisiko.
Ersatzteile sind nicht mehr beschaffbar und die übrigen Anlagenteile der Sicherheitsbe-leuchtungsanlage zeigen sich durch Materialermüdung sowie Ausfallerscheinungen der Elektronik neue Mängel in der Anlage. Diese lassen sich norm- sowie zulassungskonform nicht mehr beheben, da die Herstellung der Ersatzkomponenten bereits vor Jahren eingestellt wurde. Diesen Zustand bescheinigen auch die zuletzt vorgelegten Wartungs-protokolle.
Eine komplette Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist unumgänglich.
3. Angaben zum Raumprogramm
Das Raumprogramm wird um einen Raum für die Zentralbatterie erweitert.
4. Erläuterungen zur Planung
Die Maßnahme gliedert sich in die vier Bereiche, Sicherheitsbeleuchtung, Gefahrenmel-deanlage, Lufttechnische Anlage (CO-Warnanlage) und baukonstruktive Brand-schutzmaßnahmen.
Die weitere Sanierung, die in 2019 umgesetzt werden soll, umfasst die Demontage der alten Anlage und folgenden Themen:
Die vorhandene Zentrale und die Batterien der Sicherheitsbeleuchtung sind abgängig und werden durch eine neue Zentralbatterieanlage mit automatischer Prüfeinrichtung sowie Einzelleuchtenüberwachung ersetzt. Zusätzlich werden Unterstationen in der Tiefgarage gesetzt. Das Leitungsnetz einschließlich der Leuchten wird erneuert und in LED-Technik ausgeführt.
Für die Niederspannungs-Installationsanlage werden die Kabelwege nach E30 Zulassung mit feuerverzinkten Kabelwannen ausgerüstet. Leitungsdurchführungen durch Wände er-halten Brandschottungen. Als Brandschutzmaßnahme wird ein Raum für die Sicherheits-beleuchtungszentrale eingerichtet, der eine Zuluft und einen ableitfähigen Fußboden erhält.
Die Brandmeldeanlage wird in einen neu geschaffenen Raum für die Zentralbatterie im 2. UG erweitert, die CO-Warnanlage der Lüftung auf eine eigenständige Notstromversor-gung umgeschwenkt und die Verkabelung und Beschilderung komplett erneuert.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme wird die Nutzung regenerativer Energien nicht berücksichtigt, da es sich ausschließlich um eine Sanierung der Sicherheitsbeleuchtung handelt.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Bei der Baumaßnahme sind keine Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen vorge-sehen bzw. erforderlich.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 14.03.2019 auf rd. 449.600 € netto (rd. 535.000 € brutto).
8. Bauzeit
Aufgrund der höheren Nutzungszahlen der Tiefgarage im Vor- und Nachweihnachtsgeschäft wird eine Umsetzung der Maßnahmen im Oktober 2019 angestrebt.
9. Finanzierung
Für die Sanierung der Sicherheitsbeleuchtung in der Tiefgarage Eiermarkt standen bei dem Projekt „TG Eiermarkt/Sanierung Sicherheitsbeleuchtungsanlage (4E.210205)“ im Haushaltsplan 2018 insgesamt noch rd. 450.000 € netto zur Übertragung zur Verfügung. Es ist vorgesehen, diese Haushaltsmittel als Haushaltsrest auf das Jahr 2019 übertragen zu lassen, um das Bauvorhaben entsprechend verwirklichen zu können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
67,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
72,8 kB
|
