Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10535

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Jahresabschluss 2018 der Volkshochschule Braunschweig GmbH, der mit einem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 962.309,80 € ausgeglichen ist, wird festgestellt.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass

 

a) der Jahresabschluss 2018 mit einem Überschuss in Höhe von 36.013,68 € festgestellt und

 

b) der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass

 

a) der Jahresabschluss 2018 mit einem Überschuss in Höhe von 4.113,02 € festgestellt und

 

b) der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.

 

  1. Zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird – sofern das Ergebnis der Unternehmensgruppe entsprechend ausfällt – der im Haushaltsplan 2019 der Stadt Braunschweig veranschlagte und zum Verlustausgleich (ohne die Aufgabe „Kommunale Beschäftigungsförderung“) nicht benötigte Betrag im Jahr 2021 der Kapitalrücklage zugeführt.“

 

 


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Volkshochschule Braunschweig GmbH (VHS). Die VHS wiederum ist alleinige Gesellschafterin der VHS Arbeit und Beruf GmbH (VHS AuB) und der Haus der Familie GmbH (HdF).

 

Für jede Gesellschaft wird ein eigener Jahresabschluss aufgestellt.

 

Gemäß den Regelungen der Gesellschaftsverträge sind die Jahresabschlüsse von den Geschäftsführungen aufzustellen. Die Feststellung der Jahresabschlüsse sowie die Behandlung der Bilanzgewinne oder -verluste obliegen den jeweiligen Gesellschafterversammlungen. Die VHS wird in den Gesellschafterversammlungen der VHS AuB und der HdF von der Geschäftsführung vertreten.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der VHS herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der geltenden Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Jahresabschluss bedarf gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der VHS der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der VHS hat sich in seiner Sitzung am 25. April 2019 mit den Jahresabschlüssen 2018 befasst und der Gesellschafterversammlung die Feststellung der Jahresabschlüsse 2018 in den vorgelegten Fassungen sowie die vorgeschlagenen Gewinnverwendungen empfohlen.

 

Volkshochschule Braunschweig GmbH

 

Die VHS schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem Fehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von rd. 962,3 T€ ab. Das im Wirtschaftsplan 2018 vorgesehene Budget in Höhe von rd. 969,5 T€ wurde entsprechend um rd. 7,2 T€ unterschritten. Der Fehlbetrag wird gemäß der gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung von der Stadt Braunschweig ausgeglichen.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

 

 

Die Umsatzerlöse fallen gegenüber der Planung um rd. 582,2 T€ höher aus. Dies ist insbesondere auf zusätzliche Aufträge im Bereich der Sprachfördermaßnahmen zurückzuführen. Korrespondierend hierzu sind auch die Materialaufwendungen sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Vergleich zur Planung um rd. 969,1 T€ gestiegen. Zum Zeitpunkt der Planung war der Abschluss der entsprechenden Aufträge noch nicht absehbar.

 

VHS Arbeit und Beruf GmbH

 

Die VHS AuB schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem Überschuss in Höhe von rd. 36,0 T€ ab. Gegenüber der ausgeglichenen Wirtschaftsplanung in Höhe von 0,00 € ergibt sich eine entsprechende Verbesserung.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

 

Das Ergebnis der VHS AuB setzt sich aus den Ergebnissen der Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“ zusammen.

 


 

Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Das Ergebnis für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ fällt um rd. 45,9 T€ besser aus als geplant. Der geplante Verlustausgleich wird entsprechend in dieser Höhe nicht benötigt.

 

 

Im Bereich „Allgemeine Projekte“ wurde ein nicht geplanter Überschuss in Höhe von rd. 36,0 T€ erwirtschaftet.

 

Die Abweichungen im Vergleich zum Wirtschaftsplan in den genannten Bereichen sind nicht auf eine spezielle Position bezogen, sondern ergeben sich aus den normalen Schwankungen der Geschäftstätigkeit. So. z. B. aus veränderten Teilnehmerzahlen oder Verweildauern.

 

Haus der Familie GmbH

 

Die HdF schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem Überschuss in Höhe von rd. 4,1 T€ ab.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

 

Das Ergebnis bei der HdF liegt in etwa auf Planniveau.

 

Ergebnisverwendung

 

Mit der Unternehmensgruppe ist zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung ein Anreizsystem verabredet worden (siehe Drucksache 18-07583). Sie soll in voller Höhe an erzielten Verbesserungen der Jahresergebnisse im Vergleich zu den jeweiligen Wirtschaftsplänen partizipieren. Hiervon ausgenommen ist der Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ der VHS AuB, da Ausgleichsleistungen im Rahmen der durchgeführten Betrauung nicht zu einer Überkompensation führen dürfen.

 

Die Abweichungen zwischen den Wirtschaftsplänen und dem Jahresergebnis 2018 stellen sich wie folgt dar:

 

Es ist beabsichtigt, wie folgt zu verfahren:

 

  • Der Kapitalrücklage der VHS wird im Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von rd. 7,2 T€ zugeführt.

 

  • Der im Geschäftsfeld „Allgemeine Projekte“ der VHS AuB erwirtschaftete Gewinn in Höhe von rd. 36,0 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der für das Geschäftsfeld „Kommunale Beschäftigungsförderung“ nicht benötigte Verlustausgleich in Höhe von rd. 45,9 T€ verbleibt bei der Stadt Braunschweig.

 

  • Der von der HdF erwirtschaftete Gewinn in Höhe von rd. 4,1 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Das Anreizsystem hat sich bewährt. Daher soll es auch im Jahr 2019 entsprechend den Regelungen der Vorjahre fortgeführt werden. Da der konkrete Betrag erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 feststeht, kann eine Veranschlagung der Zuführung zur Kapitalrücklage erst im Haushaltsplan 2020 erfolgen.

 

Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018 der drei Konzerngesellschaften durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde jeweils am 3. April 2019 erteilt.

 

Die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Lageberichte 2018 der VHS, der VHS AuB und der HdF sind als Anlagen beigefügt.



 

 

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Anlagen

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