Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-09937

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Einer direkten, geradlinigen Anbindung der Straße Holsteinweg zum Ringgleis wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 3 und 4 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 6 und 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne der Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Herstellung einer direkten, geradlinigen Anbindung der Straße Holsteinweg an das vorhandene Ringgleis um einen Beschluss über eine Verkehrsfläche, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht sowie eine Verkehrsplanung im Stadtbezirk, die unmittelbar mit bezirklichen Verkehrsplanungen zusammenhängt.

 

Anlass:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 310 vom 27.11.2018 (18-09583):

Aufgrund einer Baumaßnahme (Bau einer Garage) kommt es im Bereich des Holsteinweges am Ende zum Ringgleis immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Radfahrern. Man kann die Einbiegung nicht mehr einsehen. Der Bezirksrat 310 beantragt die Aufstellung eines Verkehrsspiegels in diesem Kurvenbereich.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung steht der Aufstellung von Verkehrsspiegeln aus folgenden Gründen kritisch gegenüber:

 

-          Verkehrsspiegel verkleinern durch ihre Wölbung das reale Bild. Dadurch sind Größen, Entfernungen und Geschwindigkeiten für den Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu einer direkten optischen Wahrnehmung schlechter zu erkennen und zu beurteilen.

-          Die Funktionalität ist bei kalter Witterung und Feuchtigkeit infolge des Beschlagens der Spiegeloberfläche nicht mehr gegeben.

-          Durch Verstellen, Verdrehen, Beklebung oder Beschmierung des Verkehrsspiegels besteht das Problem der „trügerischen Sicherheit“.

 

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Polizeikommissariat sind keine Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern in diesem Bereich bekannt.

 

Daher lehnt die Verwaltung das Aufstellen eines Verkehrsspiegel ab.

 

Die Verwaltung schlägt anstelle dessen vor, eine geradlinige Wegeverbindung zwischen dem Holsteinweg und dem Ringgleis (im Bereich des derzeitigen ca. 6 m breiten Grünstreifens zwischen Holsteinweg und Ringgleis) herzustellen. Auch wenn die Gefällestrecke aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine Längsneigung von etwas über 6 % aufweist, ist dies für einen vergleichsweise kurzen Wegeabschnitt von ca. 6 m Länge hinnehmbar. Durch diese Veränderung der Wegeführung wird der mögliche Begegnungsverkehr im Bereich der Garagenecke deutlich reduziert, da diesen Weg überwiegend nur noch die direkten Anlieger nutzen werden.
 

 

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