Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10286

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2019 veranschlagten Haushaltmittel des Stadtbezirksrates 332 – Schunteraue - werden wie folgt verwendet:

 

  1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens5.800,00 €
  2. Grünanlagenunterhaltung   200,00 €

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirksrat 332 Schunteraue unterbreitet die Verwaltung folgende Vorschläge:

 

Zu 1.: Unterhaltung unbeweglichen Vermögens (Unterhaltung bezirklicher Straßen):

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Wartheweg

Gehweg Nordseite, Haus Nr. 8 bis 10:

Plattenbelag erneuern einschl. Schottertragschicht, defekte Borde austauschen,

nicht beitragspflichtig.

5.800 €

 

Die im Beschlusstext genannten 5.800,00 € dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 genannten Grünanlagenunterhaltungs-mittel.

 

Zu 2.: Grünanlagenunterhaltung

 

Narzissenzwiebelpflanzung Bienroder Weg; beginnend am Bahnübergang bis Tostmannplatz.

 


 

Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:

 

Die Verwendungsvorschläge werden zu einem späteren Zeitpunkt mit einer gesonderten Vorlage zur Beschlussfassung unterbreitet.

 

 

Die Verwendungsvorschläge der Verwaltung zu den Teilhaushalten dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Aufgrund des niedrigen Budgets des Stadtbezirkes im Bereich Grünanlagenunterhaltung können die Vorschläge der Verwaltung allgemein in diesem Bereich nur auf einer äußerst begrenzten Teilfläche umgesetzt werden und daher nur geringfügig zur Aufwertung beitragen. Sollte der Stadtbezirksrat eine Ausweitung wünschen, bittet die Verwaltung vom Budgetrecht Gebrauch zu machen und entsprechende Mittel für die Grünanlagenunterhaltung zur Verfügung zu stellen, bzw. andernfalls die Mittel einem anderem Teilhaushalt zur Verfügung zu stellen.

 

Der Stadtbezirksrat 332 – Schunteraue hat im laufenden Haushaltsjahr 2019 von dem Recht Gebrauch gemacht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (§ 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig).

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2019 

 

 

 

 

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