Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10087
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau einer Querungshilfe im Zuge der Bevenroder Straße/ Einmündung Dibbesdorfer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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13.03.2019
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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20.03.2019
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12.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung der Beschlussvorlage:
Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltauschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 4 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Bau einer Querungshilfe im Zuge der Bevenroder Straße um eine Maßnahme an einer überbezirklichen Straße, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
Anlass:
Die Bevenroder Straße ist eine Kreisstraße (K 3) mit rund 16.000 Kfz/Tag. Das Queren der Straße ist insbesondere im Bereich des Verbindungsweges Dibbesdorfer Straße/Ruhrstraße für alle Verkehrsteilnehmer schwierig.
Ein weiteres Problem sind die hohen Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs in der Ortslage, die trotz vorhandener Lichtsignalanlage und Querungshilfen weiterhin gefahren werden.
Planung:
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist der Einbau einer auf den Asphalt aufgeklebten Verkehrsinsel vorgesehen. Die Borde auf beiden Straßenseiten werden abgesenkt. Ein größerer Umbau des Einmündungsbereichs kann erst mittelfristig im Rahmen des Konzeptes für den Straßenzug Querumer Straße/Friedrich Voigtländer Straße/Bevenroder Straße 2019 in enger planerischer Abstimmung mit der Stadtbahnführung der Campusbahn geplant werden. Die Realisierung einer solchen Planung ist nicht kurzfristig absehbar, so dass jetzt zeitnah eine provisorische Querungshilfe realisiert werden soll.
Bürgerbeteiligung:
Es ist vorgesehen, eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Planung der Querungshilfe unmittelbar vor der Stadtbezirksratssitzung durchzuführen.
Kosten:
Die Kosten für den Bau der Querungshilfe betragen ca. 9.000 € und stehen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2019 im Projekt 4S.660020.00.505 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104 kB
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