Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-10693
Grunddaten
- Betreff:
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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Netzwerk Nächstenliebe e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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06.06.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verein „Netzwerk Nächstenliebe e. V.“ mit Sitz in Braunschweig hat seine Satzung am 23. Mai 2012 errichtet und wurde beim Amtsgericht Braunschweig am 22. März 2007 in das Vereinsregister eingetragen.
Es liegt eine Bescheinigung des Finanzamtes Braunschweig-Wilhelmstraße darüber vor, dass der Verein Netzwerk Nächstenliebe e. V. ausschließlich und unmittelbar steuerbe-günstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient und zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehört.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung sozial-diakonischer Arbeit in den Bereichen Kinderbetreuung, Jugend- und Altenhilfe sowie durch Unterstützung hilfebedürftiger Personen.
Der in der Satzung manifestierte Vereinszweck wird insbesondere durch das Betreiben zweier Krippengruppen verwirklicht, in denen seit dem 1. August 2013 bis zu 30 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren betreut werden. Vor Inbetriebnahme dieser Einrichtung wurde leider versäumt, den Verein Netzwerk Nächstenliebe e. V. als Träger der freien Jugendhilfe gem.
§ 75 SGB VIII durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses anerkennen zu lassen. Dies wird hiermit nachgeholt.
