Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11162
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau FFW Timmerlah, Timmerlahstraße Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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02.07.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 16.05.2019 zugestimmt.
Die Gesamtkosten einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Hochbau und Gebäudema-nagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes werden aufgrund der Kostenberech-nung vom 19.06.2019 auf maximal 2.031.300 € festgestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit
§ 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Durch die FUK (Feuerwehrunfallkasse) wurden sicherheitsrelevante Mängel am bisherigen Feuerwehrhaus festgestellt. Die fehlenden Möglichkeiten diese mit Sanierungs- oder Anbau-maßnahmen im Bestand zu beheben macht es - ergänzend zum Feuerwehrbedarfsplan -notwendig, für die Feuerwehr Timmerlah einen Neubau zu errichten.
Zu den Mängeln im Bestand zählen mangelnde Sicherheitsabstände in der Fahrzeughalle, mangelnde Hygienebedingungen und Unfallgefahren bei der Anfahrt des Feuerwehrhauses mit Privat-PKW und gleichzeitigem Ausrücken im Alarmfall.
3. Angaben zum Raumprogramm
Auf der Grundlage des am 28.11.2017 vom Feuerwehrausschuss beschlossenen Raumpro-gramms erhält der Neubau eine Fahrzeughalle mit zwei Stellplätzen der Größe 4, Lagerbe-reich und Werkstatt. Weiter sieht das Raumprogramm, dem die DIN 14092-1 zugrunde liegt, nach Geschlechtern getrennte Sanitär- und Garderobenbereiche, einen Schulungsraum mit Teeküche, einen Technikraum sowie das Büro des Ortsbrandmeisters vor.
4. Erläuterungen zur Planung
Der auf dem städtischen Grundstück an der Timmerlahstraße neben dem SB-Markt geplante Neubau gliedert sich in zwei Bereiche: eine ca. 200m² große Fahrzeughalle, die Platz für zwei Einsatzfahrzeug sowie die notwendigen Lager- und Werkstattflächen bietet und ein ca. 270 m² großes niedrigeres Gebäude, in welchem die Umkleide-, Sanitär- und Sozialräume angeordnet werden.
Das Grundstück fällt direkt hinter der Grundstücksgrenze von der Straße zunächst um ca. 1,20 m und im weiterem Verlauf insgesamt bis zu 4 m ab, so dass das Gelände großflächig aufgeschüttet werden muss, um den Anforderungen der FUK zu entsprechen. Da Regen-wasser laut Bodengutachten nicht versickern kann, muss ein Stauwasserkanal auf dem Ge-lände verbaut werden. Das anfallende Regenwasser wird hier gesammelt und dann nach Vorgabe der SE-BS mit 1l/Sek an das öffentliche Netz abgegeben. Vor der Fahrzeughalle befinden sich die Alarmausfahrt und die Aufstellflächen für die Einsatzfahrzeuge. Die Zufahrt zu der südlich des Gebäudes liegenden Parkplatzfläche erfolgt hiervon räumlich getrennt über eine separate Einfahrt.
In unmittelbarer Nähe zu den 15 Einstellplätzen für die PKW der Feuerwehrkameraden befin-den sich seitlich am Gebäude der fußläufige separate Alarmzugang sowie der Haupteingang des Gebäudes. Über den Alarmzugang gelangt man direkt in den Umkleidebereich, der ne-ben den Stellplätzen der Einsatzfahrzeuge liegt. Direkt angrenzend an die jeweilige Umkleide befinden sich WC und Dusche.
In direkter Verbindung zu den Stellplätzen in der Fahrzeughalle sind der Lagerbereich und die Werkstatt vorgesehen. Insgesamt ist die Halle so multifunktional konzipiert, dass man durch Entfernen der Einbauten für Lager und Werkstatt in der Hallenkubatur drei normgerechte Stellplätze der Größe 4 nach DIN 14092-1 schaffen und so flexibel auf Entwicklungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr reagieren kann. Die dann entfallenden Lagerflächen müssten dann separat angebaut werden.
Die Fahrzeughalle wird mit einer Abgasabsauganlage und einer Stiefelwaschanlage ausge-stattet. Die Feuerwehrwagen werden mit Strom und Druckluft versorgt. Die Fahrzeughalle wird über Umluftheizgeräte erwärmt.
Von der Fahrzeughalle gelangt man über eine Schleuse in das Sozialgebäude mit WC-Anlagen (Damen und Herren getrennt), dem Büro des Ortsbrandmeisters sowie dem großen Schulungsraum für 50 Personen mit der offen gestalteten Küchenzeile.
Die gemäß Raumprogramm im Außenbereich vorzusehende Übungsfläche kann im rück-wärtigen Bereich des Grundstücks realisiert werden.
5. Techniken für regenerative Energien
Die Vorgaben nach der EnEV und des EEWärmeG werden umgesetzt. Hierzu wird eine Luftwärmepumpe in Kombination mit einem Gasbrennwertkessel zum Einsatz kommen.
Die Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Feuerwehrhaus befindet sich noch in der abschließenden Prüfung und Abstimmung. Die Verwaltung wird dazu berichten.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Alle Räume sind ebenerdig barrierefrei erreichbar. Ein behindertengerechtes WC wird vorge-sehen.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen (vorbehaltlich noch ausstehender Prüfung im Investitionssteuerungsverfahren) aufgrund der Kostenberechnung vom 19.06.2019 2.031.300 €.
Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Bauarbeiten zum Neubau werden voraussichtlich im Herbst 2019 beginnen.
Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2021 geplant.
9. Finanzierung
Für den Neubau des Feuerwehrhauses Timmerlah stehen im Haushaltsplan 2019 beim Projekt „Feuerwehrhaus Timmerlah/Neubau (5E.210144)“ Haushaltsmittel in Höhe von
1 Mio. € zur Verfügung.
Im Investitionsprogramm 2018 – 2022 sind derzeitig folgende Finanzierungsraten eingeplant:
Gesamt- kosten in T€ | bis 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | Restbedarf ab 2023 |
1.500 | 200 | 1.000 | 300 |
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Die Differenz zwischen den eingeplanten geschätzten Kosten und den nunmehr festzu-stellenden Gesamtkosten in Höhe von 531.300 € wird im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms haushaltsneutral berücksichtigt, so dass sich vorbehaltlich des Rats-beschlusses zur Haushaltslesung 2020 folgende Finanzierung ergibt:
Gesamt- Kosten in T€ | bis 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | Restbedarf ab 2023 |
2.031,3 | 200 | 1.000 | 831,3 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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109,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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116,1 kB
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