Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-10254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Fahrbahnbreite der Eisenbütteler Straße wird durch eine Markierung auf 5,50 m reduziert. Auf der Ostseite werden Stellplätze so markiert, dass für Fußgänger eine mindestens 2 m breite Gehwegfläche zur Verfügung steht.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anlass:

 

Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde folgende Idee für die Eisenbütteler Straße zwischen Kennelweg und Werkstättenweg eingebracht:

„Verkehrsberuhigung der Eisenbütteler Straße - straßenverkehrsrechtlich als auch baulich

a) Parkplätze längs bleiben auf Westseite

b) Parkplätze auf Ostseite ausweisen (analog „Brodweg“)

c) Asphaltierter Weg nur noch nutzbar für IV [Hinweis: gemeint sind Fußgänger, Skater, etc.]

    ausgenommen Fahrräder

d) Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

e) Bauliche Maßnahme zur Verkehrsberuhigung: Poller auf Westseite“

 

Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.

 

 

Verfahren zur Ideenplattform:

 

Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:

„Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte – nach einem positiven Votum des Fachausschusses – eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist.

Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“

 

Die Eisenbütteler Straße ist eine Straße von überbezirklicher Bedeutung. Der zuständige Fachausschuss für diese Idee, die eine straßenplanerische Maßnahme vorsieht, ist der Planungs- und Umweltausschuss.

 

 

Prüfung und Bewertung:

 

 

Zum Änderungsvorschlag a)

Parkplätze längs bleiben auf Westseite

 

Die Parkplätze auf der Straßenwestseite bleiben wie im Bestand erhalten.

 

 

Zum Änderungsvorschlag b)

Parkplätze auf Ostseite ausweisen (analog „Brodweg“)

 

Die Eisenbütteler Straße gehört als Hauptverkehrsstraße zum übergeordneten Straßennetz. Solche Straßen sollen den Verkehr zielstrebig abführen. Die Eisenbütteler Straße wird auch als Umleitungsstrecke sowie für Einsatzfahrten der Feuerwehr genutzt. Eine Verlagerung der parkenden Fahrzeuge vom Gehweg auf die Fahrbahn würde zu Staubildungen in der Hauptverkehrszeit sowie bei Umleitungsverkehren führen.

Aus den genannten Gründen wird eine weniger stark in den Straßenraum eingreifende Lösung vorgeschlagen. Nach der Demarkierung der Mittellinie werden die Parkplätze auf der Ostseite so markiert, dass die Gesamtfahrbahnbreite der Eisenbütteler Straße auf 5,50 m reduziert ist. Dies wirkt geschwindigkeitsdämpfend ohne den Verkehrsfluss zu behindern. Zugleich wird so eine ausreichende Gehwegbreite von mindestens 2 m erreicht.

 

 

Zum Änderungsvorschlag c)

Asphaltierter Weg nur noch nutzbar für IV [Hinweis: gemeint sind Fußgänger, Skater etc., ausgenommen Fahrräder]

 

Nach der unter b) beschriebenen Verengung der Fahrbahn und der Markierung der Parkplätze im derzeitigen Gossenbereich entstehen für die Fußgänger breitere nutzerfreundlichere Gehwege. Fahrräder dürfen bereits in der bestehenden Situation den Gehweg nicht nutzen.

 

 

Zum Änderungsvorschlag d)

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h

 

Die Geschwindigkeitsmessung hat gezeigt, dass überhöhte Geschwindigkeiten nur in sehr geringem Maße vorliegen. Nur 3 % der gemessenen Fahrzeuge hielten sich bei der Messung im Zeitraum vom 07.01.- 14.01.2019 nicht an die Höchstgeschwindigkeit von

50 km/h.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Für die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung müssen demnach bestimmte Voraussetzungen nach der StVO erfüllt sein. So muss beispielsweise aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs

erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage besteht hier nicht.

 

Die Polizei hat mitgeteilt, dass es auf der Eisenbütteler Straße keinen „Unfallhintergrund“ gibt und eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h demnach abgelehnt wird.

 

Die unter b) erläuterte Demarkierung der Mittellinie und die Fahrbahnbreitenreduzierung wirken geschwindigkeitsdämpfend.

 

 

Zum Vorschlag e)

Bauliche Maßnahme zur Verkehrsberuhigung: Poller auf Westseite

 

Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung würden den Verkehrsfluss auf dieser Hauptverkehrsstraße beeinträchtigen und werden daher von der Verwaltung nicht vorgeschlagen (siehe auch Vorschlag b)).

 

 

Weiteres Vorgehen:

 

Nach Zustimmung des Planungs- und Umweltausschusses können die Markierungsarbeiten ausgeführt werden. Die Kosten sind über das Entgelt an die Firma Bellis gedeckt.
 

 

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