Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-07254-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überprüfung der Schulwegsicherheit im Bezirk 323
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Bender
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
03.09.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Überprüfung der Schulwegsicherheit im Bezirk 323
Antrag der CDU-FDP-Gruppe
Zum Antrag der CDU-FDP-Gruppe wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Zur Klärung des ersten Punktes wurde die Polizeiinspektion Braunschweig um Stellungnahme gebeten. Daraus geht hervor, dass die Schulwege im Bereich Wenden/Thune allesamt sowohl von den örtlich zuständigen Polizeibeamtinnen und –beamten als auch dem Verkehrssicherheitsberater sowie dem Sachbearbeiter Verkehr überprüft worden sind. Es handelt sich demnach um ausreichend sichere Schulwege.
Zu 2:
Der Schulwegplan der GS Wenden wird der Mitteilung als Anlage beigefügt.
Am 18.03.2019 fand der diesjährige Routinetermin zur Besprechung und Aktualisierung der Schulwegpläne in Absprache mit den zuständigen Verkehrssicherheitsberatern der Polizeiinspektion Braunschweig statt. Weder die Polizei noch die GS Wenden sehen aktuell einen Änderungsbedarf.
Zu 3.1:
Wie der Stellungnahme der Polizeiinspektion Braunschweig (s. zu Ziffer 1) zu entnehmen ist, wurde bei der erfolgten Sicherheitsüberprüfung bereits ein besonderes Augenmerk auf die bestehenden Fußgängerüberwege gelegt. Diese befinden sich in einem guten baulichen Zustand und sind angemessen ausgeleuchtet und erkennbar.
In Bezug auf die Überprüfung einer angemessenen Beleuchtung des Schulweges hat die Poizei auf Folgendes hingewiesen: Im Bereich der Kreuzung Gifhorner Straße/Hauptstraße/Milo-von-Bismark-Platz ist der Schulweg bereits über die bestehende Lichtsignalanlage (LSA) verbessert worden. Bei der örtlich zuständigen Polizeistation war lediglich eine Beschwerde über diesen bereits verbesserten Abschnitt des Schulweges bekannt geworden. Die Polizei schlägt im Bereich der bestehenden Lichtsignalanlage vor, die Kreuzung einer weiteren Betrachtung seitens der Unfallkommision zu unterziehen, da es sich um eine Unfallhäufungsstelle handelt, wo es zu Verkehrsunfällen zwischen motorisierten Fahrzeugen kommt. Dies hat keinen Einfluss auf den sicheren Schulweg.
Die Installation weiterer Lichtsignalanlagen ist grundsätzlich aus Sicht der Polizei nicht erforderlich.
Zu 3.2:
Verkehrszählungen werden grundsätzlich anlassbezogen durchgeführt, wenn Fragen zu Verkehrsmengen an konkreten Orten zu klären sind. So ist unter anderem für die Prüfung, ob ein Fußgängerüberweg angelegt werden kann, eine Zählung erforderlich, welche sowohl die Fußgänger als auch die Kraftfahrzeuge in der relevanten Spitzenstunde erfasst. Flächendeckend liegen solche Zählungen jedoch nicht vor und es wäre unverhältnismäßig, diese durchzuführen.
Informationen, um Straßen im Hinblick auf ihre Verkehrsbelastung zu bewerten, können der Verkehrsmengenkarte der Stadt Braunschweig (Analysefall 2016) entnommen werden. Dort sind die täglichen Verkehrsmengen für einen Werktag für das gesamte Stadtgebiet abgebildet. Die entsprechende Verkehrsmengenkarte der Stadt Braunschweig ist zugänglich und auf der Internetseite zu finden.
Zu 4:
Lichtsignalanlagen dienen der Verkehrssicherheit, um Konflikte von starken sich kreuzenden Verkehrsströmen zu verhindern. Sie sind nur dann anzuordnen, wenn die Sicherheit des Verkehrs nicht durch andere Maßnahmen gewährleistet werden kann. Der Verwaltung liegen keine Hinweise vor, dass im Stadtbezirk 323 (Wenden-Thune-Harxbüttel) Mängel oder Schulweggefährdungen existieren, welche die Installation zusätzlicher Lichtsignalanlagen erforderlich machen würden.
Zu 5:
Diesen Vorschlag wird die Verwaltung mit dem Lessinggymnasium Braunschweig erörtern und zu gegebener Zeit berichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
