Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11826

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Auf der Grundlage der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie/2002/49/EG) wurde unter intensiver Einbeziehung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange ab 2012 der erste Lärmaktionsplan erarbeitet und im August 2013 von den politischen Gremien be­schlossen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine sukzessive Verringerung der Lärm­belastungen in Braunschweig.

 

Bearbeitungsstand

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans ist derzeit in Erarbeitung. Der erste Teil der Lärmminderungsplanung, die sogenannte Lärmkartierung, wurde im März 2018 ab­geschlossen und die Ergebnisse wurden bereits veröffentlicht.

 

Für den zweiten Teil (Lärmaktionsplan) wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung hin­sichtlich des daraus abzuleitenden Handlungsbedarfs zur Lärmminderung bewertet. Darauf aufbauend wurde unter Einbindung aktueller Planungen und der Ergebnisse aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung das Maßnahmenprogramm zur Lärmminderung fortgeschrieben. Dazu wurde eine Online-Befragung (April - Mai 2018) durchgeführt und auch die Stadt­bezirksräte (Drucksache 18-08644) beteiligt. Anschließend flossen die Vorschläge und Anmerkungen in die Konzeption eines Maßnahmenprogramms ein, welches nun als Entwurf vorliegt.

 

Diese Maßnahmenvorschläge werden nun mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans im nächsten Schritt öffentlich ausgelegt. Anschließend erfolgen die Einarbeitung und Berücksichtigung der vorgebrachten Einwände. Abschließend soll der Lärmaktionsplan, voraussichtlich im ersten Quartal 2020, den Gremien als Beschlussvorlage vorgelegt werden.

 

Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung ist für den Zeitraum vom 11. November bis 6. Dezember geplant. Die Auslegung erfolgt sowohl online als auch bei der Abt. Umweltschutz. Zu Beginn der Auslegung wird die Verwaltung über die relevanten Details, die Öffnungszeiten, die Webadresse u. a. mittels öffentlicher Bekanntmachung und Pressemitteilung informieren.


 

So haben die Träger öffentlicher Belange (TöB), die Stadtbezirksräte wie auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich über den Entwurf zu informieren und sich inhaltlich ggf. erneut einzubringen. Die Stadtbezirksräte erhalten diese Mitteilung im Anschluss an die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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