Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11218

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

1. Anlass und Zielsetzung

 

Im Stadtgebiet sind derzeit eine Vielzahl unterschiedlicher Leuchtentypen im Einsatz. Das Ge­staltungskonzept Beleuchtung (Beleuchtungskonzept) sieht eine Reduzierung der Leuch­ten­vielfalt vor und enthält unter besonderer Berücksichtigung des Klima- und Artenschutzes (z.B. Insektenfreundlichkeit) grundsätzliche Vorgaben für die Leuchtenwahl, Angaben zur Licht­farbe und weitere grundlegende gestalterische Vereinbarungen zur Stadtbeleuchtung.

 

Das Konzeptpapier ist als allgemeine Handlungsempfehlung zu verstehen und ersetzt keine ge­sonderte lichttechnische und lichtgestalterische Betrachtung besonderer stadträumlicher und/ oder architektonischer Bereiche.

 

Die zukünftige Konzeption fokussiert über die Beleuchtung eine Stärkung der Wallring­stra­ßen und eine weniger starke Hervorhebung des Tangentenquadrats.

 

 

2. Inhalt

 

Ziel des Beleuchtungskonzeptes ist es, differenzierte Stadträume herauszuarbeiten, damit Fach­planer hier besondere Beleuchtungssituationen schaffen, typologische und strukturelle Zusammenhänge aufzeigen und dort einheitliche Leuchtenfamilien als Standards vorschla­gen. Das Beleuchtungskonzept betrachtet das gesamte Stadtgebiet, das in drei Teilbereiche gegliedert wird (vgl. Beleuchtungskonzept S. 7):

-          mittelalterlich geprägter Kern

-          Gründerzeitviertel

-          Bebauung der 20er/30er Jahre oder später

 

Es wurde eine Stadtraumanalyse erstellt, in der folgende Strukturen herausgearbeitet wurden:

-          lineare (Straßenräume und wichtige fußläufige Wegeverbindungen und deren Über-/ Zugänge)

-          flächige (Plätze, historische Schwerpunkte und Wallring) und

-          punktuelle (Gebäude, wichtige Kreuzungspunkte und bedeutende Querungen über die Oker/Stadteingänge)

 

 

 

 

2.1 Leuchtentypen

 

Es fällt auf, dass die derzeitige Bestandssituation der Leuchten vor allem durch eine große Vielzahl unterschiedlicher Leuchtentypen gekennzeichnet ist (vgl. Beleuchtungskonzept

S. 12).

 

Zukünftig soll entlang des Wallrings durchgängig ein einheitlicher Leuchtentyp verwandt wer­den. Besondere stadträumliche Situationen werden ggf. differenziert ausgeleuchtet. Für alle anderen Bereiche werden im Rahmen der Vereinheitlichung nur noch wenige Leuchtentypen zum Ein­satz kommen (vgl. Beleuchtungskonzept S. 32/33).

 

 

2.2 Vereinheitlichung der Lichtfarbe

 

Neben der Leuchtenvielfalt fällt bei genauerer Betrachtung der Lichtfarbe keine nachvoll­zieh­bare Regelung auf, aber es ist eine Tendenz erkennbar: innerhalb der Okerumflut sind weite Teile der Fußgängerzone mit weißlichem Licht (3000 K) und die Straßenzüge außerhalb der Okerumflut vorrangig gelblich (Orientierungswert 2450 K unter Berücksichtigung einer guten Farbdifferenzierung) ausgeleuchtet. Somit unterscheiden sich Stadt­zentrum und Außenbezirke in der Lichtfarbe.

 

Neben der vorwiegend verwendeten weißlichen Lichtfarbe in der Innenstadt, sind die histo­rischen Bereiche (z.B. Burgplatz, Altstadtmarkt) in der Regel gelblich ausgeleuchtet. Damit dies auch zukünftig so bleibt bzw. im Falle eines Leuchtenaustausches eine abgestimmte Vor­­gehensweise gesichert ist, wird die grundsätzliche Verwendung der Lichtfarbe geregelt. Besondere stadträumliche/ architektonische Situationen können weiterhin über eine detail­lier­te Beleuchtungsplanung betrachtet werden (vgl. Beleuchtungskonzept S. 29).

 

 

2.3 Beleuchtungsstandards hinsichtlich Lichtpunkthöhe, Lichtpunktabstand und Licht­punktstandort

 

Das Gestaltungskonzept Beleuchtung enthält für unterschiedliche Straßentypen jeweils an­dere Vorgaben zum Leuchtenstandort und der Lichtpunkthöhe. Wesentlich ist neben den dif­ferenzierten Betrachtungen, dass mittige Abstandsmasten für die Stadtbahn nicht gleichzeitig für die Beleuchtung genutzt werden und eine Lichtpunkthöhe von 10,00 m nicht über­schritten wird (vgl. Beleuchtungskonzept S. 24-27).

 

 

2.4 Lichtökologisches Konzept

 

Licht spielt für nachtaktive Insekten eine wesentliche Rolle bei der Orientierung und insbe­sondere nach oben abstrahlende Lichtquellen tragen zum Lichtsmog bei und wirken sich ne­gativ auf den Orientierungssinn dieser Artengruppe aus.

 

Bei Neu- und Umbaumaßnahmen werden daher in der Regel Leuchten mit einem geschlos­senen Gehäuse verwandt, die möglichst ausschließlich den zu beleuchtenden Bereich aus­leuchten und damit kein Licht nach oben abstrahlen. Insektenfreundliche Beleuchtung zeich­net sich zudem durch die Verwendung von Natriumdampfhochdruck- lampen bzw. LED-Leuch­ten mit warmweißer Lichtfarbe aus. Zukünftig wird sich die Lichtfarbe in der Innenstadt und den Außenbereichen unterscheiden und mit max. 3000 Kelvin insgesamt insektenfreundlich sein. Eine Beleuchtung von Stadtparks und Grünräumen ist nur in sehr eingeschränkten Umfang als Orien­tierungs­beleuchtung vorgesehen bzw. es wird in Gänze auf Leuchten verzichtet.

 

Mit dieser Vorgehensweise wird neben der Energie- und Kostenersparnis die Luftver­schmutzung und somit die negativen Auswirkungen auf Insekten aber auch auf Vögel und Fledermäuse reduziert. (vgl. Beleuchtungskonzept S. 28)

3. Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise

 

Das beigefügte Gestaltungskonzept dient als Grundlage für zukünftige Beleuchtungen und wird ggf. um detaillierte Beleuchtungskonzepte für einzelne stadträumliche Situationen er­gänzt. Das Konzept ermöglicht eine schrittweise Vereinheitlichung der unterschiedlichen Leuch­­tentypen.

 

Je nach der baulichen Situation werden zwischen drei Leuchtentypen unterschieden, näm­lich einem, der Licht nach unten abstrahlt, einem, der rundum Licht absondert und beson­dere Bereiche, die ggf. mit einer besonderen Beleuchtung ausgestattet werden. Die vorge­schlagene Vorgehensweise ist für die Innenstadt der Konzeptskizze (vgl. Beleuchtungs­kon­zept S. 31) zu entneh­men.

 

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Anlagen

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