Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 19-11883

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, unter Einbeziehung der „Unteren Naturschutzbehörde“

auf der Sportanlage des TSV Watenbüttel eine horizontale oder vertikale

Maulwurfsperre zu installieren und gemeinsam mit einer nach

Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzorganisation (z.B. BUND, NABU), den Verein bei den ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Vergrämung bzw.

Umsiedelung zu unterstützen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach vorangegangener Stellungnahme des FB 67 vom 10.07.2019 mit der

Drucksache 18-07832-01 ist trotz des Antrags der Grünen vom 02.02.2012 davon

auszugehen, dass dem Antrag nicht gefolgt wurde, da sich immer wieder Maulwürfe

auf dem Gelände einfinden und diese häufig schwierigen Platzsituationen

herbeiführen. Nach Angaben des FB 67 wurden zuletzt über einen Zeitraum von

vier Wochen die Kleintiere (Maulwürfe und Wühlmäuse) mit Mitteln mit letaler

Wirkung bekämpft, was bereits seit dem Antrag aus dem Jahre 2012 vermieden

werden sollte.

 

Maulwürfe stehen nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 1

Bundesartenschutzverordnung unter Schutz und dürfen weder gestört, gefangen noch getötet werden. Eine Vergrämung durch Einfangen und Umsiedeln der Tiere darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung der „Unteren Naturschutzbehörde“ durchgeführt werden.

Da es nun wiederholt zu Tötungen von unter Bundesnaturschutzgesetz stehenden

Tieren gekommen ist, ist es zwingend erforderlich, dies zukünftig zu vermeiden und

entsprechende Sperren wenn möglich im Rahmen der Erneuerung der abgängigen

und bereits demontierten Trainingsbeleuchtungsanlage zu installieren.

 

gez.

 

Thorsten Herla
 

 

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