Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 19-11883
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesartenschutzkonforme Errichtung einer "Maulwurfsperre" auf der Sportanlage TSV Watenbüttel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 321
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Gestoppt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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22.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, unter Einbeziehung der „Unteren Naturschutzbehörde“
auf der Sportanlage des TSV Watenbüttel eine horizontale oder vertikale
Maulwurfsperre zu installieren und gemeinsam mit einer nach
Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzorganisation (z.B. BUND, NABU), den Verein bei den ggf. erforderlichen Maßnahmen zur Vergrämung bzw.
Umsiedelung zu unterstützen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach vorangegangener Stellungnahme des FB 67 vom 10.07.2019 mit der
Drucksache 18-07832-01 ist trotz des Antrags der Grünen vom 02.02.2012 davon
auszugehen, dass dem Antrag nicht gefolgt wurde, da sich immer wieder Maulwürfe
auf dem Gelände einfinden und diese häufig schwierigen Platzsituationen
herbeiführen. Nach Angaben des FB 67 wurden zuletzt über einen Zeitraum von
vier Wochen die Kleintiere (Maulwürfe und Wühlmäuse) mit Mitteln mit letaler
Wirkung bekämpft, was bereits seit dem Antrag aus dem Jahre 2012 vermieden
werden sollte.
Maulwürfe stehen nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 1
Bundesartenschutzverordnung unter Schutz und dürfen weder gestört, gefangen noch getötet werden. Eine Vergrämung durch Einfangen und Umsiedeln der Tiere darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung der „Unteren Naturschutzbehörde“ durchgeführt werden.
Da es nun wiederholt zu Tötungen von unter Bundesnaturschutzgesetz stehenden
Tieren gekommen ist, ist es zwingend erforderlich, dies zukünftig zu vermeiden und
entsprechende Sperren wenn möglich im Rahmen der Erneuerung der abgängigen
und bereits demontierten Trainingsbeleuchtungsanlage zu installieren.
gez.
Thorsten Herla
