Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11946

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Dem Abschluss der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten für Leistungen des Rettungsdienstes wird zugestimmt.
     
  2. Die als Anlage 2 beigefügte 8. Änderung der Regelung über die Erhebung von Entgelten für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Braunschweig (Rettungsdiensttarifordnung) wird beschlossen.


 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Mit der beigefügten Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst (Anlage 1) und der Rettungsdiensttarifordnung (Anlage 2) ist eine Anpassung der Tarife für Leistungen des Rettungsdienstes verbunden.

 

Zusammen mit den Kostenträgern wurde über die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten für die Jahre 2017 und 2018 beraten und über diese einvernehmlich abgestimmt. Diese ergaben für das Jahr 2017 Gesamtkosten in Höhe von 14.550.000 € und für das Jahr 2018 15.200.000 €. Diese Summen stellen die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten gemäß § 14 NRettDG für den Träger und alle Leistungserbringer (Berufsfeuerwehr, ASB, DRK, JUH, MHD) des Rettungsdienstes Braunschweig für das jeweilige Jahr dar. Das Budget wurde gegenüber dem Budget des Jahres 2016 um 650.000 € erhöht. Maßgeblich sind Steigerungen der Personalkosten, die Notwendigkeit, weitere Notfallsanitäter ausbilden zu müssen sowie allgemeine Preissteigerungen bei allen Leistungserbringern und dem Träger.

 

Die abgestimmten Gesamtkosten werden auf die verschiedenen Leistungsarten aufgeteilt (Einsätze von Notarzteinsatzfahrzeugen, Rettungstransportwagen und Krankentransportwagen). Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einsatzzahlen ergeben sich Entgelte für die einzelnen Einsätze, die dann in die Vereinbarung überführt werden, um künftig die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten als kostendeckend anzusehen.

 

Der Vereinbarungstext und die Höhe der Entgelte wurden im Vorfeld von den Kostenträgern geprüft und mit diesen abgestimmt.

 

Die Vereinbarung gilt nur für die bei den unterzeichnenden Kostenträgern gesetzlich versicherten Personen. Anderweitig versicherte Personen werden von den Regelungen nicht erfasst. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Entgelte in der Rettungsdiensttarifordnung gemäß den Entgelten der Vereinbarung anzupassen.

 

Beide Dokumente sind Fortschreibungen der bestehenden Regelungen der Vereinbarung sowie der Rettungsdiensttarifordnung. Inhaltliche Veränderungen wurden mit Ausnahme redaktioneller Änderungen (Namen und Adressen von Kostenträgern in Anlage 1) nicht vorgenommen. Die Änderungen sind in Anlage 1 kursiv dargestellt.

 

Die Entgeltsätze in der Vereinbarung und damit in der Rettungsdiensttarifordnung ändern sich wie folgt:

 

 

 

bisher

ab Dezember 2019

KTW

(Krankentransport)

Pauschalentgelt
(einschl. 20 km)

117,00 €

155,10 €

 

Fernfahrten darüber hinaus
je km ab dem 21. km

1,90 €

2,00 €

RTW

(Notfallrettung)

Pauschalentgelt
(bisher: einschl. 100 km)

(NEU 2019: einschl. 90 km)*

334,00 €

349,40 €

 

Fernfahrten darüber hinaus
je km ab dem 101. km (bisher)

(NEU 2019: 91. km)*

2,00 €

2,50 €

NEF

(Notarzteinsatzfahrzeug)

Pauschalentgelt

298,00 €

400,85 €

Arztkosten

Verlegungstransporte

Pauschalentgelt

bis 2,5 Std.-Einsatzdauer

205,00 €

215,00 €

 

zusätzl. Einsatzdauer

je 30 Min.

41,00 €

43,00 €

* Auf Grundlage der ausgewerteten Einsätze in 2018 wurde aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine Herabsetzung der Pauschal-km vorgenommen.

 

Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise