Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11969

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Stellungnahme der Stadt Braunschweig (Anlage 1) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs.

3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 b Hauptsatzung. Danach ist die Zustimmung zu

städtischen Stellungnahmen in Planfeststellungsverfahren auf den Planungs- und

Umweltausschuss übertragen.

 

Inhalt

Antragsgegenstand ist die Erneuerung der Eisenbahnüberführung der viergleisigen, elektrifizierten Strecke 1900, 1912 und dem noch bestehenden Ausziehgleis 126 über den Brodweg, die durch ein neues Bauwerk zu ersetzen ist. Die Eisenbahnüberführung, bestehend aus Behelfs-Überbauten gelagert auf Spundwand-Widerlagern, wird durch einen Stahlbeton-Trog mit gelagerten Stahltrog-Überbauten ersetzt.

 

Die lichte Höhe wird von der Bestandssituation von ca. 4,41 m (geringste Höhe) bis ca.
4,50 m auf das einheitliche Maß von mind. 4,50 m aufgeweitet (innerorts). Weiterhin werden bestehende Maste teilweise entfernt und in ihrer Lage verschoben.

 

Die Breite der bestehenden Brücke wird von ca. 23,15 m auf 18,90 m verringert. Wegen entsprechender technischer Vorschriften werden erforderliche Mindestabstände für Sicherheitsräume und Bauteile vorgegeben. Durch den Entfall eines Überbaus ändert sich die Bauwerksabmessung (Brückenbreite). Weiterhin ändert sich auch die Konstruktionsart von Dauerbehelfs-Überbauten zu Stahltrögen.

 

Verfahren

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr führt im auf Antrag der DB Station & Service AG ein Planfeststellungsverfahren durch.


Für das o. g. Vorhaben wurden die Planfeststellungsunterlagen vom 01.10.2019 bis zum 01.11.2019 öffentlich ausgelegt und die Stadt Braunschweig aufgefordert, bis zum 20.11.2019 zu dem Plan aus ihrem Aufgabenbereich Stellung zu nehmen.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise