Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12090
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbreiterung des Gehweges an der Synagoge, Steinstraße 4
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Entscheidung
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05.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung der Beschlussvorlage:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 3 und 4 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 3 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Anpassung des Gehweges an der Ecke Alte Knochenhauerstraße/Steinstraße um einen Beschluss über eine bauliche Maßnahme zur Verkehrsberuhigung einer Straße, die nicht wesentlich über die Stadtbezirksgrenze hinausführt und nicht im Rahmen einer mehrere Straßen erfassenden Gesamtmaßnahme mit überbezirklicher Auswirkung vorgenommen wird, für die der Stadtbezirksrat beschlusszuständig ist.
Anlass:
Die Polizeiinspektion Braunschweig (Staatsschutz) und die Jüdische Gemeinde haben die Verwaltung um weitere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Zuganges zum Verwaltungsgebäude der Jüdischen Gemeinde (Synagoge), Steinstraße 4, gebeten.
Planung:
Die Verwaltung sieht zur Sicherung des Zuganges zum Verwaltungsgebäudes eine Gehwegerweiterung gemäß beiliegender Planung vor. Zusätzlich werden in den vorgebauten Verkehrsflächen zwei Säulen-Hainbuchen, Campinus Betulus, Frans Fontaine, Stammumfang 20 - 25 cm, Kronenansatz 2,20 - 2,50 m, gepflanzt.
Die Maßnahme wurde von der Polizeiinspektion und der Jüdischen Gemeinde anerkannt und als gute Lösung eingestuft.
Ziel ist es, das Abstellen von Fahrzeugen vor dem Eingang weiter zu erschweren.
Die Realisierung kann nach Beschluss der Baumaßnahme vom 11.11.2019 bis zum 22.11.2019 erfolgen.
Finanzierung:
Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € stehen im Projekt 4S.660020 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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