Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12182

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 26.04.2019 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes – werden aufgrund der Kostenberechnung vom 29.09.2019 auf 610.000 € festgestellt.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Die Schulsporthalle ist wettkampffähig und normgerecht für eine multifunktionale Trainings-, Punktspiel- und Wettkampfnutzung ausgestattet. Außerhalb der schulsportlichen Nutzung, die von Montag bis Freitag im Regelfall im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr erfolgt, wird die Sporthalle vom Braunschweiger Vereinssport von Montag bis Freitag von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr für den Trainingsbetrieb durchgängig genutzt und an den Wochenenden für den Punktspiel- und Wettkampfbetrieb verschiedener im leistungsorientierten Ligabetrieb spielender Vereinsmannschaften. In letzter Zeit war der Sportbetrieb immer häufiger erheblich durch Feuchtigkeits- und Nässeeintritte im Sportbereich beeinträchtigt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit musste die Sporthalle häufiger gesperrt werden. Auf Grund nicht vorhandener freier Kapazitäten in den anderen städtischen Sporthallen konnte der damit verbundene Ausfall des Sportbetriebes nicht kompensiert werden. Die Stadt ist zur Aufrechterhaltung eines geeigneten Sportbetriebes für die schulsportliche Nutzung sowie den außerschulischen Vereinssport auf die durchgängige Funktionstüchtigkeit dieser Sporthalle zwingend angewiesen.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

Das Raumprogramm bleibt unverändert.

 

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Die Wasserschäden im Hallenbereich sind auf Undichtigkeiten in der Flachdachabdichtung zurückzuführen. Die Schäden an der Dachabdichtung bzw. an den Lichtbändern sind aus der Instandhaltung langfristig nicht mehr zu reparieren und müssen daher komplett saniert werden.

 

Das komplette Flachdach wird neu abgedichtet, die Attikaabdeckung erneuert. In diesem Zuge werden die Dachoberlichter inkl. RWA-/Lüftungsklappen demontiert, entsorgt und durch Oberlichter aus mehrschaligen Hohlkammerprofilen, Ug= 1,2 W/(m²K) ersetzt. Die RWA-Lüftungsklappen werden erneuert. Die Dachsanierung wird um eine neue Blitzschutzanlage und Sekuranten inkl. Seilsicherungssystem ergänzt. Die Außenanlagen und die Stellplatzsituation bleiben unberührt.

 

Es soll ein Antrag für Förderung aus dem Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen gestellt werden, das eine Zuwendung von 40,00 v.H. der zuwendungsfä-higen Ausgaben, höchstens jedoch 400.000 € vorsieht.

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Durch den Austausch der Oberlichter aus mehrschaligen Hohlkammerprofilen,
Ug=1,2 W/(m²K) verbessert sich der Dämmwert des Bauteils und die Luftdichtigkeit.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Bei der Baumaßnahme sind keine Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen vorge-sehen bzw. erforderlich.

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 19.09.2019  610.000 €.

 

Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

8. Bauzeit

 

Die Maßnahme soll in der Zeit von Mai 2020 bis September 2020 durchgeführt werden.

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 17.09.2019 einer außerplan-mäßigen Mittelbereitstellung auf dem Projekt „SpH RS Nibelungenschule/Dachsanierung“ (4E.210310) für das Jahr 2019 in Höhe von 610.000 € zugestimmt.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise