Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11905-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.10.2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen der routinemäßigen Straßenkontrolle werden bei auffälligen Einschränkungen der Nutzbarkeit öffentlicher Verkehrsflächen, durch Hecken, Büsche oder Baumäste von Privatgrund, die Grundstückseigentümer per Posteinwurf oder durch direkte Ansprache zum Rückschnitt aufgefordert.

 

Sollte der Grundstückseigentümer dieser Aufforderung nicht nachkommen, besteht nach erneuten Fristsetzungen die Möglichkeit, dass die erforderlichen landschaftsgärtnerischen Arbeiten über eine Ersatzvornahme durch einen Dritten, zu Lasten des Verursachers, durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung hat zu diesem Thema einen Flyer erstellt, der in konkreten Fällen übergeben wird und der im Rathaus ausliegt (siehe Anlage). Ich erwäge aufgrund des Hinweises, diesen Flyer in 2021 zusammen mit der Mitteilung zur Grundbesitzabgabe zu versenden. Allerdings muss dies mit anderen Informationsmaterialien abgewogen werden, da nur jeweils eine Beilage möglich ist. 2020 ist bereits eine andere Beilage eingeplant.

 

 

 

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Anlagen

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