Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 19-12325
Grunddaten
- Betreff:
-
Verschiebungen von Sanierungsraten im Entwurf des Haushaltsplanes für 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Beantwortung
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06.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im vorliegenden und in dieser Sitzung des Schulausschusses zu diskutierenden Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2020 ist auffällig, dass erneut diverse Baumaßnahmen an Schulen aller Schulformen um ein oder sogar mehrere Jahre nach hinten geschoben werden sollen. In der Regel geschieht dies mit dem Hinweis der Verwaltung „Verschiebung der Maßnahme aufgrund aktueller Prioritätensetzung“. Als Beispiele sind hier zu nennen:
Realschule John-F.-Kennedy / Sanierung
Gymnasium Kleine Burg / Sanierung
Gymnasium Martino-Katharineum / Sanierung
Wilhelm-Gymnasium / Sanierung
BBS V / Sanierung
Grundschule Rühme / Sanierung
Des Weiteren soll sich nach den Vorstellungen der Verwaltung der Ausbau des Ganztagsbetriebes an den Grundschulen bei Bauplanung und Umsetzung (weiter) verzögern.
Durch diese Planungen wird zum einen der aus dem Jahr 2013 stammende Ratsbeschluss zur Schulsanierung und zum anderen der Ratsauftrag zur Umsetzung des Ganztagsbetriebes an jährlich zwei Grundschulen unterlaufen. Bisher hat die Verwaltung stets darauf verwiesen, dass für das Investitionsprogramm des Jahres 2020 nur die Projekte eingeplant werden sollen, die nach eigener Einschätzung der Verwaltung auch umsetzbar seien.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass dieses – als neue Erkenntnis geschilderte – Vorgehen von uns als Selbstverständlichkeit angesehen wird. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung seit Jahren gegen ein weiteres massives Anwachsen der Ausgabereste vorgehen und diese reduzieren will.
Dennoch ist es erläuterungsbedürftig, warum gerade die oben genannten Projekte zeitlich weiter nach hinten geschoben werden sollen. Dazu sei angeführt, dass hier Sicherheitsaspekte (bspw. Brandschutz) bedacht werden müssen und ebenso bereits mehrmalige Verschiebungen (bspw. Martino-Katharineum und Wilhelm-Gymnasium).
Der Stadtverwaltung als Schulträger kommt ein hohes Maß an Verantwortung und Verlässlichkeit gegenüber den Schulleitungen, Lehrern, Schülern und Eltern zu. Angekündigte bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen, die jährlich verschoben oder nicht zu Ende geführt werden, führen zu einem erheblichen Vertrauensverlust. Mit jedem Jahr, in dem der Sanierungsbeginn verschoben wird, steigt die Unzufriedenheit an den betroffenen Schulen. Gute Bildung benötigt auch ein gutes Lernumfeld, welches an den genannten Schulen schon lange nicht mehr gegeben ist. Der Schulträger hat somit Sorge zu tragen, das hier schnellstmöglich Abhilfe geschaffen wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Schulen, deren Sanierung nach Willen der Verwaltung zeitlich weiter nach hinten geschoben werden soll?
2. Welche über die bekannte Begründung („Verschiebung der Maßnahme aufgrund aktueller Prioritätensetzung“) weiteren Argumente hat die Verwaltung für die vorgesehenen Verschiebungen?
3. Wie erfolgte die Gesamtabwägung der vorgesehenen Verschiebungen im Vergleich zu anderen Projekten der Hochbauverwaltung bzw. zu anderen Projekten aus dem Investitionsprogramm?
