Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11674

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Gemäß § 3 Abs. 2 und § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Braunschweig vom 11. Mai 2010 in der jetzt geltenden Fassung wird für den Ausbau der nachfolgend unter Ziffer I aufgeführten Straßen die Aufwandsspaltung und für die unter Ziffer II aufgeführten Straßen die Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung beschlossen.

 

I. Aufwandsspaltung

 

1.1 Steintorwall

 

Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage „Steintorwall“ zwischen Leonhardstraße und Museumstraße

 

1.2 Westerbergstraße

 

Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage „Westerbergstraße“ zwischen der Ortsdurchfahrtsgrenze der K 24 und Thiedestraße (innerorts Rüningen)

 

1.3 Timmerlahstraße

 

Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage „Timmerlahstraße“ (L 473, Abschnitt 110, zwischen den Stationen 1,540 und 0,371 - innerorts Timmerlah -)

 

1.4 Hagenring

 

Erneuerung der Fahrbahn westlich der Mittelinsel der Verkehrsanlage „Hagenring“ zwischen Gliesmaroder Straße und Rebenring

 

1.5 Neue Straße

 

Erneuerung der Fahrbahn und der Parkflächen südlich der Mittelinsel der öffentlichen Verkehrsanlage „Neue Straße“ zwischen Schützenstraße und Gördelingerstraße

 

1.6 John-F.-Kennedy-Platz

 

Erneuerung der Fahrbahn, des Radweges, des Gehweges und der Straßenoberflächenentwässerung auf der Westseite der Verkehrsanlage „John-F.-Kennedy-Platz“ zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Augusttorwall

 

1.7 Glogaustraße

 

Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage „Glogaustraße“ zwischen Leipziger Straße und Waldenburgstraße sowie zwischen Görlitzstraße und Schlesiendamm (Teilstreckenausbau)

 

 

II. Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung

 

2.1 Geiteldestraße

 

Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage „Geiteldestraße/Rüningenstraße“ zwischen der Straße Am Friedhof und Steinbergstraße

 

2.2 John-F.-Kennedy-Platz/Lessingplatz

 

 Erneuerung der Fahrbahn der Verkehrsanlage „John-F.-Kennedy-Platz/

 Lessingplatz/Bruchtorwall/Kalenwall“ zwischen Auguststraße und Lessing-

 platz (Verlängerung Hinter Ägidien).“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG i. V. m.

§ 3 Abs. 2 Satz 3 der Straßenausbaubeitragssatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Vorlage über die Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung um einen Beschluss, für den der Rat zuständig ist.

 

Aufwandsspaltung:

 

Bei den o. g. Erneuerungen von einzelnen Teilanlagen verschiedener Straßen handelt es sich um straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahmen.

 

Von der Möglichkeit der Vorfinanzierung der Straßenausbaubeiträge über einen Aufwandsspaltungsbeschluss war in der Vergangenheit abgesehen worden, da grundsätzlich ohne einen entsprechenden Aufwandsspaltungsbeschluss auch keine Verjährungsfristen für die Straßenausbaumaßnahmen zu laufen begannen. Einnahmeverluste konnten damit nicht entstehen.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. März 2013 – 1 BvR 2457/08 – entschieden, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangen des Vorteils festgesetzt werden können. Dem Gesetzgeber obliegt es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an Beiträgen für solche Vorteile einerseits und dem Interesse des Beitragsschuldners andererseits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob und in welchem Umfang er zu einem Beitrag herangezogen werden kann.

 

Der niedersächsische Landesgesetzgeber hat das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) vom 20. April 2017 daher durch § 11 Absatz 3 Nr. 1 NKAG ergänzt. Hiernach ist die Festsetzung eines Beitrages auch dann nicht mehr zulässig, wenn das Entstehen der Vorteilslage (Zeitpunkt der technischen Herstellung) mindestens 20 Jahre zurückliegt. Liegt der Zeitpunkt der Vorteilslage mehr als 20 Jahre zurück, können die Beiträge nicht mehr erhoben werden, selbst wenn die eigentlichen Verjährungsfristen aufgrund fehlender Ratsbeschlüsse über die Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung noch nicht laufen.

 

Aufgrund dieser niedersächsischen gesetzlichen Regelung wird zeitnah die Erhebung der Straßenausbaubeiträge erfolgen und die erforderlichen Voraussetzungen für die rechtmäßige Beitragserhebung (hier: Aufwandsspaltungsbeschluss bzw. Aufwandspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss) geschaffen.

 

Bei der Glogaustraße handelt es sich um einen Teilstreckenausbau. Der Bereich der Glogaustraße zwischen Waldenburgstraße und Görlitzstraße ist in einem guten Zustand und war nicht erneuerungsbedürftig.

 

Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung:

 

Zusätzlich zum erforderlichen Aufwandsspaltungsbeschluss ist in der Verkehrsanlage „Geiteldestraße/Rüningenstraße“ und der Verkehrsanlage „John-F.-Kennedy-Platz/Lessingplatz/Bruchtorwall/Kalenwall“ ein Abschnittsbildungsbeschluss nötig.

 

Die Verkehrsanlage „Geiteldestraße“ beginnt aus beitragsrechtlicher Sicht bei der Straße Am Friedhof und geht dann in die Rüningenstraße über und endet dann an der Ortsdurchfahrtsgrenze der Rüningenstraße. Innerhalb dieser Verkehrsanlage wurde nur die Fahrbahn zwischen der Straße Am Friedhof und der Steinbergstraße erneuert.

 

Die Verkehrsanlage „John-F.-Kennedy-Platz/Lessingplatz/Bruchtorwall/Kalenwall“ beginnt aus beitragsrechtlicher Sicht als John-F- Kennedy-Platz an der Auguststraße und geht dann in die Straßen „Lessingplatz“, „Bruchtorwall“ und „Kalenwall“. Sie endet an der Kreuzung Europaplatz/Gieseler. Hier wurde bzw. wird nur der Bereich zwischen Lessingplatz (Verlängerung Hinter Ägidien) und Auguststraße erneuert.

 

Die Realisierung der Fahrbahnerneuerung auf der gesamten Länge der o. g. Verkehrsanlagen erfolgt kurz- bzw. mittelfristig abschnittsweise, sodass auch eine abschnittsweise Abrechnung der Straßenausbaubeiträge sinnvoll und erforderlich ist.

 

Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr hat Informationsveranstaltungen über die Straßenausbaubeitragspflicht und die zu erwartenden Beitragshöhen durchgeführt.

 

Für die beitragspflichtigen Eigentümer ergeben sich durch diesen formellen Ratsbeschluss keine Veränderungen gegenüber den in den Informationsveranstaltungen vorgestellten Berechnungen der Straßenausbaubeiträge.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise