Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-12309-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.11.2019 [19-12309] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Vorbemerkung:

Die Feuerwehr Braunschweig wurde im Jahr 2019 zu keinem Einsatz auf die umliegenden Autobahnen alarmiert, bei dem es zum Brand von Gefahrgut kam.

 

Am 24. September 2019 wurde die Feuerwehr Braunschweig im Rahmen der Nachbarschaftshilfe für die Gemeinde Wendeburg zu einem Gefahrgutunfall auf die Autobahn A2 alarmiert, bei dem verschiedene Gefahrgüter austraten und sich vermischten.

 

Bei Gefahrguteinsätzen befinden sich im inneren Gefahrenbereich, d.h. in dem Bereich, mit dem man sich mit Gefahrstoff kontaminieren kann, nur Einsatzkräfte, welche mit der entsprechenden Schutzkleidung, in der Regel mit Chemikalienschutzanzügen, ausgestattet sind. Die bei dem Einsatz verwendeten Chemikalienschutzanzüge wurden nach dem Einsatz gereinigt, bzw. die verwendeten Einmal-Chemikalienschutzanzüge wurden ersetzt. Zur Überbrückung der folgenden Tage bis zur Wiederherstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft wurden der Stadt Braunschweig durch die Städte Salzgitter und Wolfsburg sowie durch die Werkfeuerwehr der PTB Ersatz-Chemikalienschutzanzüge in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt.

 

Aufgrund des Einsatzes am 24. September 2019 wurde auch von ca. 30 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr die Einsatz-Überbekleidung vorsorglich zur Reinigung abgegeben. Diese konnte innerhalb einer Woche bis zum 2. Oktober 2019 gereinigt und wieder zurückgegeben werden. In der Kleiderkammer war zu diesem Zeitpunkt Leihbekleidung verfügbar, wurde jedoch nicht abgerufen.

Vor dem Hintergrund, dass die Freiwillige Feuerwehr aus über 1.200 Einsatzkräften besteht, bestehen hinsichtlich der Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr, auch wenn eine entsprechende Anzahl von Bekleidung für ca. eine Woche nicht verfügbar ist, keine Bedenken.

 

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Es müssen für ca. 10 % der ca. 1.600 Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr Haushaltsmittel für Bekleidungsersatz zur Verfügung stehen. Dieser Anteil ergibt sich aus der vorgesehenen Nutzungsdauer von ca. 10 Jahren. Um einen Pool von 20% zur Verfügung zu haben, müssen zusätzlich ca. 320 Garnituren beschafft werden.

 

Zu Frage 2:

Die Stadt Wolfsburg verfügt in der Freiwilligen Feuerwehr über ca. 825 Einsatzkräfte, welche mit einer Garnitur persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sind. Im kleinen Umfang wird ein Pool vorgehalten, um im Bedarfsfall Reinigungszeiträume zu überbrücken. Derzeit bestehen keine Lieferschwierigkeiten oder Engpässe.

Die Stadt Hannover hält keine über die normale Ausstattung vorhandene Bekleidung aufgrund der Nähe zur A 2 vor.

Die ca. 800 Angehörigen der Berufsfeuerwehr Hannover verfügen über zwei Garnituren persönlicher Schutzausrüstung.

Die ca. 800 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind in 17 Ortsfeuerwehren gegliedert und verfügen über eine Garnitur persönliche Schutzausrüstung. Zusätzlich wird in jedem Feuerwehrhaus ein Reservepool von 10 Garnituren vorgehalten. Finanzielle oder Lieferengpässe liegen nicht vor.

 

Zu Frage 3:

Beim Beschaffungsprozess gibt es keinen Unterschied zwischen Berufsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr. Die Ausgabe neuer Einsatzbekleidung an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Prioritätenbildung obliegt der Freiwilligen Feuerwehr.


 

 

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