Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 19-12411

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Punkt 1-7 unverändert.

Ergänzung um Punkt 8:

8. Die im Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016 in § 3, Abs. 1 genannte Ermäßigung für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder eine Krippen- oder Kindergartenbetreuung in einer Kindertagesstätte besuchen, gilt auch für Schulkinder.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016 in § 3, Abs. 1 wird festgelegt, dass Schulkinder [...] von der Geschwisterermäßigung unberücksichtigt bleiben. Familien mit mehr als einem Kind stellt die von der Verwaltung geplante Erhöhung der Betreuungskosten vor große finanzielle Probleme. Bisher fiel die Nichtberücksichtigung von Ermäßigungen bei Schulkindern durch die seit 2007 bestehenden geringen Entgelte kaum ins Gewicht. Dies würde sich nun drastisch ändern. Da die im betreffenden Änderungsantrag Ds. 19-12374 vorgeschlagenen Anpassungen diese Familien nicht ausreichend entlasten, wird dieser Beschlussvorschlag um Punkt 8 ergänzt.

 

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