Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 19-12411
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu Ds. 19-12374: "Änderung der Kostenpauschale für die Gruppen der Kooperativen Ganztagsschulen und der Schulkindbetreuungs-Entgelte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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12.12.2019
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Gestoppt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.01.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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18.02.2020
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Beschlussvorschlag
Punkt 1-7 unverändert.
Ergänzung um Punkt 8:
8. Die im Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016 in § 3, Abs. 1 genannte Ermäßigung für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagespflegestelle und/oder eine Krippen- oder Kindergartenbetreuung in einer Kindertagesstätte besuchen, gilt auch für Schulkinder.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016 in § 3, Abs. 1 wird festgelegt, dass Schulkinder [...] von der Geschwisterermäßigung unberücksichtigt bleiben. Familien mit mehr als einem Kind stellt die von der Verwaltung geplante Erhöhung der Betreuungskosten vor große finanzielle Probleme. Bisher fiel die Nichtberücksichtigung von Ermäßigungen bei Schulkindern durch die seit 2007 bestehenden geringen Entgelte kaum ins Gewicht. Dies würde sich nun drastisch ändern. Da die im betreffenden Änderungsantrag Ds. 19-12374 vorgeschlagenen Anpassungen diese Familien nicht ausreichend entlasten, wird dieser Beschlussvorschlag um Punkt 8 ergänzt.
