Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-12170-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag zur Nachtabschaltung City-Light-Poster + Vertrag mit DSM/Ströer
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
28.01.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates Innenstadt vom 05.11.2019:
- Der Stadtbezirksrat Innenstadt regt die Verwaltung an, bei der geplanten Aufstellung der sogenannten City-Light-Poster in der Innenstadt, die Nachtabschaltung auf 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auszuweiten.
- Darüber hinaus soll die Lichtstärke in der dunklen Jahreszeit der Umgebung angepasst werden.
- Der Stadtbezirksrat Innenstadt bittet die Verwaltung darüber hinaus, in der ersten Sitzung im Jahr 2020 im nichtöffentlichen Teil für Auskünfte zum Vertrag zwischen der Stadt und der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH zur Verfügung zu stehen. Der Vertrag soll dabei den Stadtbezirk Innenstadt betreffend in den Grundzügen aufgefächert werden. Ferner sollen die Möglichkeiten und Grenzen der Einflussnahme des Bezirksrates auf die Umsetzung des Vertrages erläutert werden (Einwirkungsmöglichkeiten bei der Vertragsgestaltung und Umsetzung von Vertragsinhalten).
Die Verwaltung teilt zu den Punkten 1 und 2 Folgendes mit:
Wie bereits in der Stellungnahme 19-11998-01 dem Stadtbezirksrat mitgeteilt, werden die neuen digitalen City-Light-Poster selbstverständlich unter Hinweis und unter Berücksichtigung der geltenden Immissionsrichtwerte (Lichterlass) genehmigt.
In den Baugenehmigungen für die City-Light-Poster sind darüber hinaus keine Beschränkungen der Lichtstärke und Betriebszeiten als Auflage aufgenommen worden.
Die Anlagen werden mit einem Widerrufsvorbehalt genehmigt.
Kommt es im Betrieb für Anwohner zu einer unzumutbaren Lichtimmission, kann über den Widerrufsvorbehalt in Abstimmung mit der Abteilung Umweltschutz die Lichtstärke und/oder die Betriebszeit weiter eingeschränkt werden.
Zu Punkt 3 teilt der städtische Werbevertragspartner, die Braunschweig Stadtmarketing (BSM), Nachfolgendes mit:
- Der Vertrag über das Recht zur Nutzung der außerhalb von Gebäuden bestehenden Werbemöglichkeiten (sog. Außenwerbung) auf städtischen Grundstücken oberhalb und unterhalb der Erdoberfläche sowie im Bereich der von der Stadt verwalteten öffentlichen Sachen, soweit und solange der Stadt hierüber das Verfügungsrecht zusteht, besteht zwischen der Stadt Braunschweig und der Braunschweig Stadtmarketing GmbH.
- Der Vertrag wurde im Januar 2012 mit Wirkung zum 1. Juli 2012 von Dezernat VII mit der Gesellschaft geschlossen.
- Die Gesellschaft erhält gemäß Vertrag das Recht sich eines oder mehrerer Dienstleister/s für die Umsetzung des Vertrages zu bedienen.
- Dieses Recht hat die Gesellschaft mit einer europaweiten Ausschreibung der Werberechte im öffentlichen Raum mit der Firma Ströer/DSM an den wirtschaftlichsten Anbieter der Ausschreibung vergeben. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH ist laut Vertrag alleiniger Ansprechpartner für den beauftragten Dienstleister im Zusammenhang mit der Ausübung des Werbenutzungsrechtes.
- Die BSM bzw. der beauftragte Dienstleister ist berechtigt Werbeanlagen im Rahmen der geltenden Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften sowie unter Beachtung der von der Stadt als Eigentümerin oder Verwaltungsträgerin erlassenen Anordnungen auf eigene Rechnung aufzustellen.
Eine Teilnahme von Vertreter*innen der BSM an der Sitzung des Stadtbezirksrates ist darüber hinaus nicht vorgesehen.
