Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12437
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung von Teilnehmerentgelten für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2020, in den Weihnachtsferien 2020/2021 sowie für die Familienfreizeit 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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23.01.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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18.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Teilnehmerentgelte für die geplanten Ferienfreizeiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2020, in den Weihnachtsferien 2020/2021 sowie für die Familienfreizeit 2020 werden wie folgt festgesetzt:
Osterferienfreizeit im Schullandheim des Märkischen Kreises auf Norderney vom 4. bis 11. April 2020
- 320 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 360 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Familienfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste vom 10. bis 17. Mai 2020
- 160 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- Kinder unter 3 Jahren 34 €
- Kinder von 3 bis 6 Jahren 97 €
- 200 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
- Kinder unter 3 Jahren 74 €
- Kinder von 3 bis 6 Jahren 137 €
Sommerfreizeit auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste vom 3. bis 19. August 2020
- 351 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 521 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Herbstfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß vom 10. bis 17. Oktober 2020
- 234 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 274 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Winterfreizeit im Schulland- und Jugendheim Berlin in Braunlage/Hohegeiß vom 28. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021
- 246 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft in Braunschweig
- 286 € pro Teilnehmerin/Teilnehmer wohnhaft außerhalb Braunschweigs und/oder wohnhaft in einer Einrichtung der Stationären Jugendhilfe
Bei der Kalkulation der Entgelte für die Freizeiten von Ferien außerhalb Braunschweigs (FaBS) finden folgende Berechnungsdetails Anwendung:
- Die Gewährung eines Zuschusses von 5,00 € pro Person pro Tag für Teilnehmende aus Braunschweig sowie dem Betreuungspersonal für alle FaBS-Ferienfreizeiten (Oster-, Familien-, Sommer-, Herbst- und Winterfreizeit).
Dieser Zuschuss wird allen nicht städtischen Trägern der Jugendhilfe bei Ferienmaßnahmen gewährt. Analog wird er auch bei der Ermittlung der Teilnehmerbeiträge für FaBS-Ferienfreizeiten gewährt.
- Für Teilnehmende aus Braunschweig wird für die Sommerfreizeit in Lenste exklusiv eine zusätzliche FaBS-Unterstützung von 5,00 € pro Teilnehmenden pro Tag gewährt, um für die Freizeit im Hinblick auf den besonders hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien ein bezahlbares Niveau zu etablieren.
- Die Ermäßigung für Inhaber des Braunschweig-Passes wird wie folgt geregelt:
- Für das erstgeborene Teilnehmerkind wird ein Preisnachlass pro Tag von 10,00 € vom vollen Teilnehmerentgelt gewährt.
- Für das zweitgeborene Kind (1. Geschwisterkind) gilt ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes des erstgeborenen Teilnehmerkindes.
- Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes
- Teilnehmende, welche außerhalb Braunschweigs wohnhaft sind oder in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht sind, bekommen keine Zuschüsse/Ermäßigungen wie Geschwisterermäßigung oder die FaBS-Unterstützung.
- Die Geschwisterermäßigung für die Ferienfreizeiten wird wie folgt angepasst:
- Für das erstgeborene Teilnehmerkind müssen 100 % des Teilnehmerentgeltes gezahlt werden.
- Für das zweitgeborene Teilnehmerkind (1. Geschwisterkind) wird ein Preisnachlass von 50 % des Teilnehmerentgeltes gewährt.
- Alle weiteren Geschwisterkinder erhalten einen Nachlass von 100 % des Teilnehmerentgeltes.
- Um weiterhin Betreuungspersonal zu gewinnen und zu binden, ist eine Regelung für sogenannte „Betreuerkinder“ wichtig. Diese können jeweils von einem Betreuer bzw. einer Betreuerin kostenlos mitgenommen werden. Die Kosten werden aus dem Haushaltsansatz getragen. Für die Sommerferienfreizeit wird diese Möglichkeit für bis zu 10 Betreuerkinder und für die Oster-, Herbst- und Winterfreizeit jeweils für ein Betreuerkind vorgehalten.
- Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Betreuungskräfte werden jeweils um 2,00 € pro Tag auf 13,00 € bzw. 8,50 € angehoben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auch im Jahr 2020 ist beabsichtigt, von Seiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie während der Schulferien Ferienfreizeiten durchzuführen.
Die Osterfreizeit 2020 findet aufgrund der guten Nachfrage weiterhin auf der ostfriesischen Insel Norderney statt. Gesundes Klima und neue Freizeitperspektiven stehen im Vordergrund der Braunschweiger Nordsee-Freizeit. Zum Jahr 2020 wurde bei dem Schullandheim auf Norderney eine Erhöhung pro Person pro Übernachtung um 4 € angekündigt.
Die Familienfreizeit 2020 findet im Mai in den Festgebäuden des Kinder- und Jugendzeltplatzes Lenste statt. 30 Personen (Familien mit noch nicht schulpflichtigen Kindern) können hier gemeinsam einen Kurzerholungsurlaub verbringen.
Die Sommerfreizeit I wird wie in jedem Jahr von der Sportjugend Braunschweig vom 20. Juli bis 3. August 2020 auf dem Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste durchgeführt.
Bei der Sommerfreizeit II der Stadt Braunschweig vom 3. August bis 19. August 2020 werden erneut bis zu 300 Kinder die Möglichkeit nutzen, ihre Sommerferien 2020 bei Sport, Spiel und Spaß an der Ostsee zu verbringen. Hier bietet der städtische Kinder- und Jugendzeltplatz in Lenste den Kindern und Jugendlichen alle erdenklichen Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung.
Die Herbstfreizeit 2020 sowie die Winterfreizeit 2020/2021 (mit je 40 Kindern) wird im Oktober bzw. Dezember/Januar im Schulland- und Jugendheim Haus Berlin in Braunlage/Hohegeiß stattfinden.
Um die Kosten für Eltern auf einem angemessenen Niveau zu halten, wird für das Jahr 2020 die Sommerfreizeit in Lenste um zwei Tage auf 17 Tage gekürzt.
Einzelheiten zur Berechnung der Teilnahmeentgelte sind aus der Anlage ersichtlich.
Die Geschwisterermäßigung erweist sich immer wieder als voller Erfolg. Kinderreiche Familien aus Braunschweig kommen so in den Genuss preiswerter Ferien für ihre Kinder. Die weiteren Ermäßigungsmöglichkeiten für Braunschweig-Pass-Besitzer erleichtern Kindern aus einkommensschwachen Familien ebenfalls die Teilnahme an diesen Ferienmaßnahmen.
Die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 unter dem PSP: 1.36.3620.01.05 veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2020 zur Verfügung.
Gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig beschließt der Rat insbesondere über die Festlegung und Anpassung von Entgelten oder Gebühren für Leistungen der Jugendhilfe. Die Durchführung von Ferienfreizeiten gehört gemäß §§ 2 und 11 des Sozialgesetzbuches VIII zu den Leistungen der Jugendhilfe.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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413,9 kB
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