Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-12797
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Grundleitungen der GS Schunteraue/Astrid-Lindgren-Schule, Tostmannplatz 9, 38108 Braunschweig einschl. Wiederherstellung des Schulhofs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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10.03.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß dem Plan vom 24.10.2018 zugestimmt.
Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement – und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes – werden aufgrund der Kostenberechnung vom 14.02.2020 auf 572.000 € festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Bei einer Befahrung wurde festgestellt, dass die Grundleitungen unterhalb des Schulhofes
z. T. verstopft und z. T. zerstört sind.
Eine Erneuerung der Grundleitungen und eine daran anschließende Wiederherstellung der Schulhofoberflächen ist unabdingbar.
3. Angaben zum Raumprogramm
Die Schulhoffläche bleibt unverändert.
4. Erläuterungen zur Planung
Die Grundleitungen für das Schmutz- und Regenwasser der Schule und der Sporthalle, die sich im Außenbereich befinden, sind desolat und müssen ausgetauscht werden. Dafür werden die Leitungen, die in verschiedenen Höhen liegen, freigelegt. Nach dem Austausch müssen die entstandenen Leitungsgräben wieder verfüllt und die Oberfläche wiederhergestellt werden.
Es ist geplant, die vorhandenen Oberflächen des Schulhofes beizubehalten.
5. Techniken für regenerative Energien
Da es sich nur um Maßnahmen im Außenbereich handelt, können keine regenerativen Energien eingesetzt werden.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Es handelt sich um die Sanierung von Grundleitungen und Wiederherstellung von Oberflächen des Schulhofes. Es werden jedoch die für Menschen mit Behinderung notwendigen Gegebenheiten, das Schulgebäude bzw. die Sporthalle erreichen zu können, wiederhergestellt.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom
14.02.2020 572.000 €.
Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Es ist geplant, in diesem Jahr Vorarbeiten zu beauftragen. Die Hauptmaßnahme soll in den Sommerferien 2021 durchgeführt werden. Die Bauzeiten werden mit den Schulleitungen abgestimmt.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Bis zum Haushaltsjahr 2019 wurden aus dem Projekt „FB 20: Global Instandhaltung Schulen (4S.210065)“ die ersten Planungen und Voruntersuchungen i. H. v. 25.000 € finanziert.
Aufgrund der Kostenhöhe sind die Haushaltsmittel jedoch in einem Einzelprojekt darzustellen.
Der Rat hat am 18.02.2020 daher beschlossen, für das Projekt „FÖ Astrid-Lindgren-Sch. / San. Grundl. (4E.210313) für das Jahr 2020 Haushaltsmittel von 547.000 € bereit zu stellen.
Im Investitionsprogramm 2019 - 2023 sind somit folgende Finanzraten eingeplant:
Gesamtkosten in T € | bis 2019 in T € | 2020 in T € | 2021 in T € | 2022 in T € | 2023 in T € | Restbedarf 2024 in T € |
572 | 25 | 547 |
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Es ist geplant, die rund 25.000 € für die Vorplanung noch von dem Sammelprojekt (4S.210065) auf das Einzelprojekt (4E.210313) umzusetzen. Der hierzu erforderliche Antrag auf Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel wird kurzfristig in die Wege geleitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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117,9 kB
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