Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12985

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der Erteilung der befristeten Baugenehmigung für die Befestigung und Nutzung von

Lager- und Betriebsflächen der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusszuständigkeit

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 NKomVG, das aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

Sachverhalt

 

Die Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH hat am 17.04.2014 die Genehmigung der Befestigung und Nutzung von Lager- und Verladeflächen auf ihrem Betriebsgrundstück beantragt. Es handelt sich um die nachträgliche Genehmigung für bereits hergestellte Lager- und Verladeflächen. Dem Antrag war eine Beseitigungsanordnung des Referates Bauordnung vorausgegangen, wogegen die Bauherrin Widerspruch mit Schreiben vom 17.01.2014 eingelegt hatte.

 

Mit Bescheid vom 10.03.2016 wurde der Bauantrag aus bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Gründen abgelehnt. Die Herstellung der Containerlagerflächen widersprach den Festsetzungen des damals geltenden Bebauungsplans TH 22. Zudem erstreckten sich die Lager- und Verladeflächen mit einer bis zu dreigeschossigen Containerlagerung über mehrere Flurstücke, die auch nicht durch Baulasten zu einem einheitlichen Baugrundstück vereinigt worden waren. Auch wurden die bauordnungsrechtlichen Abstandsbestimmungen nicht eingehalten.

 

Hiergegen legte das Unternehmen Widerspruch ein. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren sowie eine bereits 2015 beim Verwaltungsgericht Braunschweig erhobene Untätigkeitsklage wurden nach Aufhebung des Bebauungsplans TH 22 im Rahmen des vereinbarten Moratoriums ruhend gestellt.

 

In den Gesprächen mit der Firma Eckert & Ziegler hat die Verwaltung eine maßgebliche Änderung des Bauantrages dahingehend erreicht, dass nun nur noch eine befristete Genehmigung der Containerlagerflächen beantragt wird. Die Baugenehmigung soll ein Jahr nach Inbetriebnahme einer neuen Bereitstellungshalle auslaufen, die für die Unterbringung der bisher im Freien stehenden Container vorgesehen ist. Damit soll eine Ausweitung der Lagerkapazitäten verhindert werden.

 

Nachdem Mitte 2019 seitens des Unternehmens die erforderlichen Baulasten veranlasst worden waren, ist das Niedersächsische Umweltministerium (Nds. MU) um eine Stellungnahme zu dem Vorhaben aus strahlenschutzrechtlicher Sicht gebeten worden. Mit der als Anlage beigefügten Antwort vom 25.02.2020 bescheinigt das Nds. MU, dass der Erteilung der Baugenehmigung keine strahlenschutzrechtlichen Belange entgegenstehen, da die Lagerung der Container von der bestehenden Strahlenschutzgenehmigung abgedeckt ist.

 

Sonstige bauordnungs- oder bauplanungsrechtliche Hindernisse stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Insbesondere widerspricht es nicht den geltenden Bebauungsplänen WE 18 und TH 18 und auch nicht den zu erwartenden Festsetzungen des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplans TH 24 a, da strahlenschutzrechtliche Einschränkungen auf den Bestandsflächen der Betriebe nicht durchsetzbar sein werden.

 

Die Firma Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH hat daher einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise