Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-12811
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan HA 135 - Taubenstraße Herstellung der öffentlichen Grünfläche Nordanger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Entscheidung
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05.03.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung zur Herstellung der öffentlichen Grünfläche Nordanger um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung dieser Grünanlage nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Hintergrund:
Über den seit dem 23.06.2015 rechtsverbindlichen Bebauungsplan HA 135 – Taubenstraße, sind östlich des Baugebietes öffentliche Grünflächen festgesetzt. Die Einzelflächen des Nordangers werden analog zum Fortschritt der Hochbaumaßnahmen umgesetzt. In einem ersten Schritt ist die Baurealisierung der beiden nördlichen Flächen, angrenzend an den Bleibtreuweg vorgesehen. Laut städtebaulichem Vertrag zwischen der Nibelungen Wohnbau GmbH und der Stadt erfolgen die Maßnahmen in Kostenträgerschaft der NiWo. Die NiWo fungiert als Bauherr, mit der Freiflächenplanung wurde das Landschaftsarchitekturbüro chora blau aus Hannover beauftragt.
Planungskonzept:
Die Freiflächen des Nordangers befinden sich parallel zur Straße Nordanger, sie übernehmen die Funktion der östlichen Abgrenzung und Einfassung des neuen Baugebiets. Sie verlaufen spangenförmig auf den späteren Nordpark zu und dienen als gestalterisches und funktionales Bindeglied zwischen der Neubebauung und dem Park.
Über die Herstellung von Bastionen und Gehölzpflanzungen werden die Freiflächen gestalterisch und funktional gegliedert. In die Grünflächen integriert finden sich zahlreiche Spielangebote, die Flächen dienen daneben in Teilflächen der Versickerung und temporären Retention des Oberflächenwassers des Geh- und Radweges Nordanger sowie des östlichen Teils des Bleibtreuweges. Nach Starkregenereignissen können diese Versickerungsmulden zeitweise eingestaut sein.
Realisierung und Gesamtkosten:
Der Baubeginn zur Herstellung der Angerflächen 1 und 2 ist für den Herbst 2020 terminiert. Die Bauarbeiten erfolgen parallel zum Ausbau der Straßen Nordanger und Bleibtreuweg. Die Baukosten für die Herstellung des gesamten Nordangers werden von Seiten der NiWo mit ca. 423.000,- € veranschlagt.
Die Kosten verteilen sich wie folgt:
KG 510 Herrichten Geländeflächen 49.000,- €
KG 520 Befestigte Flächen 105.000,- €
KG 530, 540, 550 Baukonstruktionen, techn. Anlagen, Einbauten 102.000,- €
KG 570 Begrünung 152.000,- €
KG 590 Sonstiges (Baustelleneinrichtung, Pflege) 15.000,- €
Gesamt brutto, ca. 423.000,- €
Die kapitalisierten Pflegekosten sind im Vorfeld mit dem Erschließungsträger für einen Zeitraum von 20 Jahren vereinbart worden und können nach Übergabe der Flächen an die Stadt abgerufen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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556,1 kB
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