Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 20-13061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

§ 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig vom 1. November 2016 (zuletzt geändert am 17. September 2019) wird wie folgt gefasst:

„Die Sitzungen der Ratsausschüsse sollen möglichst nicht vor 15.00 Uhr beginnen. Dieses gilt nicht, wenn die Beratung des Haushalts auf der Tagesordnung steht.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zurzeit lautet § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung: „Die Sitzungen der Ratsausschüsse sollen möglichst nicht vor 15.00 Uhr beginnen.“

Haushaltsberatungen sind eine besondere Situation und finden nur einmal im Jahr statt. Auch die Ratssitzungen, bei denen über den Haushalt beraten wird, beginnen regelmäßig bereits vormittags. Daher sollten in der Geschäftsordnung für Haushaltsberatungen in den Ausschüssen Ausnahmen von der 15-Uhr-Regel zugelassen werden.

 

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