Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13358
Grunddaten
- Betreff:
-
Volkshochschule Braunschweig GmbH VHS Arbeit und Beruf GmbH Haus der Familie GmbH Jahresabschlüsse 2019 - Feststellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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02.07.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Jahresabschluss 2019 der Volkshochschule Braunschweig GmbH, der mit einem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 1.061.307,57 € ausgeglichen ist, wird festgestellt.
- Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass
a) der Jahresabschluss 2019 mit einem Überschuss in Höhe von 84.165,84 € festgestellt und
b) der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.
- Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass
a) der Jahresabschluss 2019 mit einem Überschuss in Höhe von 744,11 € festgestellt und
b) der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.
- Zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird – sofern das Ergebnis der Unternehmensgruppe entsprechend ausfällt – der im Haushaltsplan 2020 der Stadt Braunschweig veranschlagte und zum Verlustausgleich (ohne die Aufgabe „Kommunale Beschäftigungsförderung“) nicht benötigte Betrag im Jahr 2022 der Kapitalrücklage zugeführt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Volkshochschule Braunschweig GmbH (VHS). Die VHS wiederum ist alleinige Gesellschafterin der VHS Arbeit und Beruf GmbH (VHS AuB) und der Haus der Familie GmbH (HdF).
Für jede Gesellschaft wird ein eigener Jahresabschluss aufgestellt.
Gemäß den Regelungen der Gesellschaftsverträge sind die Jahresabschlüsse von den Geschäftsführungen aufzustellen. Die Feststellung der Jahresabschlüsse sowie die Behandlung der Bilanzgewinne oder -verluste obliegen den jeweiligen Gesellschafterversammlungen. Die VHS wird in den Gesellschafterversammlungen der VHS AuB und der HdF von der Geschäftsführung vertreten.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der VHS herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet derzeit der Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Der Jahresabschluss bedarf gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der VHS der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der VHS hat die Jahresabschlüsse 2019 im Rahmen einer Telefonkonferenz am 16. April 2020 beraten und mit anschließendem Umlaufbeschluss die Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 in den vorgelegten Fassungen sowie die vorgeschlagenen Gewinnverwendungen empfohlen.
Volkshochschule Braunschweig GmbH
Die VHS schließt das Geschäftsjahr 2019 mit einem Fehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von 1.061,3 T€ ab. Das im Wirtschaftsplan 2019 vorgesehene Budget in Höhe von 1.108,3 T€ wurde entsprechend um 47,0 T€ unterschritten. Der Fehlbetrag wird gemäß der gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung von der Stadt Braunschweig ausgeglichen.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Die Umsatzerlöse fallen gegenüber der Planung um 162,6 T€ höher aus, was im Wesentlichen auf Zuwächse bei den Gebühreneinnahmen zurückzuführen ist.
Aufgrund jährlich anzupassender Verrechnungen zwischen den drei Gesellschaften sind auch die sonstigen betrieblichen Erträge um rd. 115,8 T€ höher als geplant.
Den Ertragssteigerungen stehen u. a. Anstiege der Personalkosten um 230,2 T€, insbesondere durch die Neuzuordnung der Mitarbeiter aus der VHS-Gruppe zur VHS und aufgrund der Festanstellung von früheren Honorarkräften gegenüber.
Erhöhungen in den Bereichen Mieten und Nebenkosten, sowie IT und Reinigung haben dazu geführt, dass auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 100,1 T€ gestiegen sind.
Die Materialaufwendungen und die Abschreibungen fallen hingegen geringer aus als geplant (63,5 T€ bzw. 35,5 T€).
VHS Arbeit und Beruf GmbH
Die VHS AuB schließt das Geschäftsjahr 2019 mit einem Überschuss in Höhe von 84,2 T€ ab. Gegenüber der ausgeglichenen Wirtschaftsplanung in Höhe von 0,00 € ergibt sich eine entsprechende Verbesserung.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Das Ergebnis der VHS AuB setzt sich aus den Ergebnissen der Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“ zusammen.
Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:

Das Ergebnis für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ fällt um 135,9 T€ besser aus als geplant. Der geplante Verlustausgleich wird entsprechend in dieser Höhe nicht benötigt.
Die Abweichungen gegenüber der Wirtschaftsplanung insbesondere in den Positionen Umsatzerlöse und Personalaufwendungen sind im Wesentlichen auf die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes nach § 16 i SBG II zurückzuführen. Im Rahmen dieses Bundesprogramms hat die VHS AuB bis Jahresende 2019 insgesamt 86 gefördert Beschäftigte sozialversicherungspflichtig eingestellt und hierfür Zuschüsse in Höhe von 668 T€ erhalten. Im Gegenzug sind die Personalaufwendungen gestiegen.

Das Volumen der Projekte im Bereich „Allgemeine Projekte“ ist im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan reduziert, dennoch wurde ein nicht geplanter Überschuss in Höhe von 84,2 T€ erwirtschaftet.
Haus der Familie GmbH
Die HdF schließt das Geschäftsjahr 2019 mit einem Überschuss in Höhe von 0,7 T€ ab.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Das Ergebnis bei der HdF liegt in etwa auf Planniveau. Innerhalb der Umsatzerlöse haben sich Verschiebungen ergeben. Die Teilnehmergebühren sind zurückgegangen, andere Aufträge in der Fort- und Weiterbildung konnten generiert werden. Diese haben auch zu höheren Honoraren und damit zum Anstieg des Materialaufwands ggü. dem Plan geführt.
Ergebnisverwendung
Mit der Unternehmensgruppe ist zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung ein Anreizsystem verabredet worden (siehe Drucksache 19-10535). Sie soll in voller Höhe an erzielten Verbesserungen der Jahresergebnisse im Vergleich zu den jeweiligen Wirtschaftsplänen partizipieren. Hiervon ausgenommen ist der Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ der VHS AuB, da Ausgleichsleistungen im Rahmen der durchgeführten Betrauung nicht zu einer Überkompensation führen dürfen.
Die Abweichungen zwischen den Wirtschaftsplänen und den Jahresergebnissen 2019 stellen sich wie folgt dar:

Es ist beabsichtigt, wie folgt zu verfahren:
- Der Kapitalrücklage der VHS wird im Jahr 2021 ein Betrag in Höhe von 47,0 T€ zugeführt.
- Der im Geschäftsfeld „Allgemeine Projekte“ der VHS AuB erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 84,2 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der für das Geschäftsfeld „Kommunale Beschäftigungsförderung“ nicht benötigte Verlustausgleich in Höhe von 135,9 T€ verbleibt bei der Stadt Braunschweig.
- Der von der HdF erwirtschaftete Gewinn in Höhe von 0,7 T€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Das Anreizsystem hat sich bewährt. Daher soll es auch im Jahr 2020 entsprechend den Regelungen der Vorjahre fortgeführt werden. Da der konkrete Betrag erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 feststeht, kann eine Veranschlagung der Zuführung zur Kapitalrücklage erst im Haushaltsplan 2022 erfolgen.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist noch nicht sicher abzusehen, wie sich die Ergebnisse der Gesellschaften entwickeln. Ich schlage dennoch zunächst die Fortführung des Anreizsystems vor. Gegebenenfalls ist das Anreizsystem im Rahmen von voraussichtlich erforderlich werdenden Nachtragswirtschaftsplänen und der Liquiditätsentwicklung im Konzern Stadt Braunschweig zu einem späteren Zeitpunkt neu zu betrachten.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 der drei Konzerngesellschaften durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler | Rischmann und Partner mbB hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde jeweils am 6. April 2020 erteilt.
Die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Lageberichte 2019 der VHS, der VHS AuB und der HdF sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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300,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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383,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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307,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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380,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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7
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(wie Dokument)
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317,5 kB
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8
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(wie Dokument)
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340,4 kB
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9
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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