Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 20-13753
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Vorlage 20 - 13386 Ersatzfläche für den durch den geplanten "Görge-Markt" entfallenden Bolzplatz im Stadtteil Kanzlerfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 321
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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24.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der erste Absatz der Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
Auf der als Ersatzstandort für den entfallenden Bolzplatz untersuchten Fläche "Südlich Oscar-Fehr-Weg" wird ebenfalls ein Jugendspielplatz hergerichtet. Es sollen nur Anlagen zur Ausführung kommen, die nicht gemäß 18. BImSchV als „Sportanlage“ berechnet werden müssen und an dem Standort immissionsschutzrechtlich genehmigungsfähig sind. Abstände zu den Hochspannungsfreileitungen bezüglich elektromagnetischer Strahlung sowie die erforderlichen Abstände zur Wohnbebauung bezüglich Lärmschutz sind zu beachten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 321 hat immer deutlich gemacht, dass für den Bolzplatz, der durch den Neubau "Görge-Markt" entfällt, gleichwertiger Ersatz geschaffen werden muss (vgl. Protokollnotiz vom 06.03.2019 zum Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen B-Plan OE39). Dies ist von der Verwaltung mehrfach zugesagt worden. So heißt es beispielsweise in der Vorlage 19-11742 (PlUA vom 30.10.2019) zum Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan OE39: "Dem Wunsch des Stadtbezirksrates 321, dass spätestens zum Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplanes ein Ersatzstandort für den entfallenden Bolzplatz festgelegt werden solle, wird entsprochen"!
Wenn sich jetzt herausstellt, dass dieser Forderung aufgrund von immissionsschutzrechtlichen Anforderungen und fehlender Flächenverfügbarkeit nicht bzw. nur teilweise entsprochen werden kann, darf dies nicht zum Nachteil der Kinder- und Jugendlichen im Stadtbezirk sein!
Ein Nachteilsausgleich ist beispielsweise in der Form denkbar, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Fläche für einen Jugendspielplatz erweitert wird. Aus diesem Grund fordert der Stadtbezirksrat 321, dass neben dem geplanten Jugendspielplatz Domagkweg eine weitere Fläche als Jugendspielplatz hergerichtet wird. Hierfür wird die als Ersatzstandort für den entfallenen Bolzplatz untersuchte Fläche "Südlich Oscar-Fehr-Weg" vorgeschlagen.
Die Realisierung dieses zusätzlichen Standortes hätte u.a. folgende Vorteile:
- Jugendliche haben einen Alternativstandort
- Trennung (möglich) zwischen älteren und jüngeren Jugendlichen (Konfliktvermeidung)
- Abseits der Wohnbebauung (weniger Kontrolle, weniger Störungen der Wohnbebauung), bessere Akzeptanz
- Verbindung zwischen Lehndorf und Kanzlerfeld
Auf der Fläche könnte beispielsweise eine Jugendhütte (incl. WLAN) entstehen. Analog zum Verfahren für den Jugendspielplatz am Domagkweg soll die Verwaltung, zur Abstimmung, welche Anlagen und Einrichtungen zur Ausführung kommen sollen, eine in solchen Fällen übliche Beteiligung mit Kinder- und Jugendgruppen durchführen. Anschließend wird eine Planung erarbeitet, die die Belange der Kinder und Jugendlichen sowie immissions- und baurechtliche Vorgaben berücksichtigt. Die Planung wird dem Stadtbezirksrat zeitnah zur Entscheidung vorgelegt.
gez.
Dr. Frank Schröter
