Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die Neuerstellung der Tabelle 1 der ortsüblichen Vergleichsmieten im Wege der

Fortschreibung und die unveränderte Übernahme der Tabelle 2 werden anerkannt.

Der Mietspiegel 2020 ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und tritt am 1. September 2020 in Kraft.

 

Die Neuerstellung eines Mietspiegels 2022 wird beschlossen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Ziff. 2 NKomVG, wonach der Rat über die Richtlinien beschließt, nach denen die Verwaltung geführt wird.

 

Dem Planungs- und Umweltausschuss wird die Vorlage im Rahmen dieser Beratungsfolge zur Kenntnis gegeben.

 

Der qualifizierte Mietspiegel 2018 von Braunschweig ist am 5. September 2018 in Kraft

getreten. Um den Status eines qualifizierten Mietspiegels zu erhalten ist gemäß § 558 d Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Abstand von zwei Jahren eine Anpassung an die Marktentwicklung erforderlich. Eine einmalig zulässige Fortschreibung kann über die Entwicklung der Lebenshaltungskosten (nun Verbraucherpreisindex) oder eine Stichprobe erfolgen. Spätestens nach vier Jahren muss der qualifizierte Mietspiegel neu erstellt werden.

 

Der qualifizierte Mietspiegel ist ein bewährtes und anerkanntes Instrument für den Mietfrieden. Er beschreibt die ortsüblichen Mietpreise und bietet damit einen Orientierungsrahmen für Mieter und Vermieter, im Streit bei Mieterhöhungsverlangen hat er besonderes Gewicht. Zur Vermeidung von Streitigkeiten wird der qualifizierte Mietspiegel einhellig begrüßt.

 

Am 20. Januar 2020 haben sich in einer Sitzung der Mieterverein, die Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft und Vertreter der Stadt Braunschweig für eine Fortschreibung über den Verbraucherpreisindex ausgesprochen. Der Verein Haus + Grund hatte bereits der Neuerstellung des Mietspiegels 2018 nicht zugestimmt, so dass er einer Fortschreibung über den Verbraucherpreisindex ebenfalls nicht zustimmt.

 

 

Dem Planungs- und Umweltausschuss wurde dieser Sachverhalt in der Sitzung am

5. Februar 2020, dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit in der Sitzung am 6. Februar 2020 mitgeteilt (Vorlage 20-12591).

 

Nach § 558 d BGB ist ein qualifizierter Mietspiegel ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder den Interessen-verbänden der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Die Gemeinde kann den Mietspiegel damit ohne Zustimmung der Interessenverbände anerkennen und rechtssicher in Kraft treten lassen.

 

Die angestrebte Fortschreibung über den Verbraucherpreisindex ist in Braunschweig die übliche Vorgehensweise und führt zu einer Veränderung der ortsüblichen Vergleichsmiete von 3,6 %. Um diesen Wert wird die Basis Nettomiete in Tabelle 1 des Mietspiegels 2018 angehoben.

 

Es wird empfohlen, den Mietspiegel 2018 über den Verbraucherpreisindex als Mietspiegel 2020 fortzuschreiben und die Neuerstellung für einen Mietspiegel 2022 zu beschließen. Der neue Mietspiegel könnte dann 2022 so in Kraft treten, dass in Braunschweig durchgehend ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt.

 

Da für die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2018 keine Erhebung und Auswertung durchgeführt werden musste, entstanden keine Kosten.

 

Bezüglich der Neuerstellung und Kostenbeteiligung für einen Mietspiegel 2022 wird die Verwaltung mit den Beteiligten rechtzeitig die Verhandlungen führen.

 

Neben der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Braunschweig wird der Mietspiegel auch im Internet präsentiert.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise