Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13126
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Angebote im Kindertagesstätten- und Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2020/2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen; 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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23.06.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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14.07.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2020/2021 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Angebotsanpassungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie eventuell noch darüber hinaus erforderliche Gruppenveränderungen kostenneutral umzusetzen.
3. Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten- bzw. Schuljahr 2020/2021 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden. Der Jugendhilfeausschuss wird im 4. Quartal 2020 über die vorgenommenen Änderungen unterrichtet.
4. Angebotsanpassungen in städtischen Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Verfügung stehenden jeweiligen Sachmitteln. |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Planungskonferenz am 9. März 2020 wurden gemeinsam mit den freien Trägern die beantragten Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2020/2021 abgestimmt.
Eine detaillierte Auflistung der Anträge zur Planungskonferenz 2020 ist in den Anlagen
A) Angebotsveränderungen in Kindertagesstätten
B) Angebotsveränderungen in der Schulkindbetreuung
zusammengefasst.
Die grau hinterlegten Maßnahmen werden zur Umsetzung vorgeschlagen.
Umsetzungsvorschlag
Grundsätzlich werden Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich in der Planungskonferenz kostenneutral umgesetzt. Dies bedeutet, dass Ausweitungen von Betreuungszeiten nur möglich sind, wenn auf der anderen Seite Einsparungen, d.h. Gruppenreduzierungen oder Schließungen stehen. Einsparungen werden grundsätzlich auch durch die Umwandlungen von Hortangeboten in Angebote der Schulkindbetreuung erzielt.
Im Kindertagesstättenbereich wurden keine Anträge auf Gruppenreduzierungen oder Umwandlung von Hortgruppen in Angebote der Schulkindbetreuung gestellt. Hier stehen zunächst lediglich Restmittel der PK 2019 in Höhe von rund 2.800 € als Finanzierungsgrundlage für die kostenneutrale Realisierung der Anpassungsbedarfe zur Verfügung. Aufgrund der Unabweisbarkeit der Bedarfe erfolgt eine Finanzierung der Angebotsanpassungen budgetneutral durch Maßnahmen der Haushaltsoptimierung. Entsprechend ist hier im weiteren Verfahren eine Reduzierung der bisher vorgeschlagenen Einsparpotenziale zu beachten.
Mit der Haushaltssatzung 2016 der Stadt Braunschweig (Drucksache Nr.16-01697) wurde beschlossen, dass ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 im zweijährigen Rhythmus ein Ausbau von jeweils bis zu vier Kindertagesstätten zu Familienzentren erfolgt. Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist somit eine Einbeziehung von vier weiteren Familienzentren in die städtische Förderung vorgesehen, für die entsprechende Mittel im städtischen Haushalt 2020 veranschlagt sind.
Für die Pilotprojekte „Verringerung/Abschaffung der Schließzeiten“ und „Ausweitung der Öffnungszeiten“ stehen im Rahmen des Maßnahmenkataloges Qualität Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 870.000 € zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsoptimierung liegt ein Vorschlag vor, die Projekte nicht weiterzuführen.
Für die Schulkindbetreuung in und an Schulen stehen im Haushalt 2020 finanzielle Mittel für die Einrichtung von 200 zusätzlichen Plätzen zur Verfügung. Entsprechende Maßnahmen sind in der Anlage B zur Umsetzung vorgesehen.
Bei den Berechnungen werden die Nettobeträge, bezogen auf ein gesamtes Kindergarten- bzw. Schuljahr (12 Monate) zu Grunde gelegt. Für das Haushaltsjahr 2020 fallen somit 5/12 der ermittelten Kosten an.
A) Angebotsveränderungen in Kindertagesstätten
Im Bereich der Kindertagesstätten werden die in der Anlage Teil A) grau markierten Maßnahmen zur Einbeziehung in die städtische Förderung vorgeschlagen.
Einsparungen
Es wurden keine Anträge gestellt, die eine Einsparung generieren.
Anträge zu Angebotsausweitungen
Im Bereich der Angebotsausweitungen liegen insgesamt 19 Anträge vor. Aus planerischer Sicht sind alle Anträge nachzuvollziehen und bedarfsgerecht.
In den gemeldeten Bedarfen der Kindertagesstätten zeigt sich deutlich, dass Eltern aufgrund der Entgeltfreiheit im Kindergarten, die das Land Niedersachsen 2018 für eine Betreuungsdauer von maximal acht Stunden eingeführt hat, auch entsprechende Betreuungszeiten nachfragen. Bereits im laufenden Kita-Jahr ist zu erkennen, dass Plätze mit vier oder fünf Stunden Betreuungsdauer teilweise unbelegt bleiben und Eltern diese auch nicht als Notlösung in Anspruch nehmen.
Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Stadt Braunschweig gemäß § 24 SGB VIII darauf hinzuwirken, dass für Kindergartenkinder ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorgabe, wird seitens der Verwaltung daher vorgeschlagen, dass die beantragten Angebotsausweitungen zum Kindergartenjahr 2020/2021 umgesetzt werden.
Anträge zur Inklusion (Integrationsplätze)
Es liegen drei Anträge zur Schaffung von Integrationsplätzen vor. Der grundsätzliche Bedarf für zusätzliche Integrationsplätze ist weiterhin gegeben.
Lediglich der Antrag der Lebenshilfe auf Umwandlung einer heilpädagogischen Gruppe, die aktuell über das Land Niedersachsen finanziert wird, wird nicht priorisiert. Das besondere Angebot der heilpädagogischen Gruppen ist eine teilstationäre Leistung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Der Bedarf wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst festgestellt. Auch für das nächste Kindergartenjahr liegt bereits eine entsprechende Anzahl an Bedarfsmeldungen vor. Das besondere Angebot der heilpädagogischen Gruppe richtet sich insbesondere an Kinder mit besonderem Förderbedarf sowie hohem pädagogischem und pflegerischem Aufwand. Ein Wegfall von acht heilpädagogischen Plätzen kann derzeit nicht im Rahmen der integrativen Betreuung in Regelkindertagestätten kompensiert werden. Eine Umwandlung von acht heilpädagogischen Plätzen in eine Integrationsgruppe mit dann nur vier integrativen Plätzen und 14 Regelplätzen wird daher aufgrund der bestehenden Bedarfe nicht befürwortet.
Anträge zur Umwandlung in ein Familienzentrum
Es liegen insgesamt 8 Anträge zur Umwandlung in ein Familienzentrum vor. Alle Anträge erfüllen die konzeptionellen Anforderungen. Entsprechend der Vorlage DS 15-00244 erfolgt die Aufnahme in die Förderung als Familienzentrum entsprechend der zur Verfügung stehenden Kontingente und priorisierter Handlungsbedarfe.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass alle antragstellenden Kitas dem Grunde nach für eine Umwandlung in ein Familienzentrum geeignet sind. Alle Träger haben die Einhaltung der vereinbarten Kriterien für Familienzentren der Stadt Braunschweig und deren aktive Unterstützung verbindlich zugesichert.
Für den Stadtbezirk Wabe-Schunter-Beberbach (112) haben drei Kindertagesstätten Anträge auf eine Umwandlung gestellt: die städtische Kindertagesstätte Querum, die evangelische Kindertagesstätte Zachhäus Waggum und die Kita Karamba e.V.. Im Stadtbezirk wird bereits das städtische Kinder- und Familienzentrum Gliesmarode gefördert. Es besteht ein Kontingent zum Ausbau eines weiteren Familienzentrums. Die Kita Waggum strebt u.a. eine Kooperation mit der Kita Liliput Bienrode an. Bei Auswertung der Sozialindikatoren heben sich die städtische Kita Querum als auch die ev. Kitas Zachäus Waggum und Liliput Bienrode von der Kita Karamba ab. Beide sind aufgrund der Datenlage für eine Umwandlung in ein Familienzentrum geeignet. Im Hinblick auf die Größe des Stadtbezirks und des Ziels eines gesamtstädtisch flächendeckenden Ausbaus von Familienzentren, wird die Umwandlung der evangelischen Kindertagestätte Zachäus Waggum empfohlen.
Für den Stadtbezirk Südstadt-Rautheim-Mascherode (213) liegt ein Antrag der städtischen Kindertagesstätte Rautheim auf Umwandlung in ein Familienzentrum vor. Es besteht ein Kontingent zum Ausbau eines Familienzentrums im Stadtbezirk. Bisher gibt es dort kein Familienzentrum. Die Kita beabsichtigt eine enge Kooperation mit den städtischen Kindertagesstätten Lindenberg und Südstadt. Unter Berücksichtigung der Sozialindikatoren im Einzugsgebiet der Einrichtungen wird die Umwandlung empfohlen.
Die Stadtbezirke Timmerlah-Geitelde-Stiddien (222) und Broitzem (223) werden in Bezug auf den Ausbau der Familienzentren gemeinsam betrachtet. Es besteht ein Kontingent zum Ausbau eines Familienzentrums. Bisher gibt es auch hier kein Familienzentrum. Die Kita Farbklecks des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hat einen Antrag auf Förderung als Familienzentrum gestellt und strebt die Kooperation mit der Kita Broitzem an. Unter Berücksichtigung der Sozialindikatoren und angestrebten Kooperation wird die Umwandlung empfohlen.
Die Stadtbezirke Veltenhof-Rühme (322) und Wenden-Thune-Harxbüttel (323) werden in Bezug auf den Ausbau der Familienzentren ebenfalls gemeinsam betrachtet. Es besteht ein Kontingent zum Ausbau eines Familienzentrums. Bisher gibt es auch hier kein Familienzentrum. Die städtische Kindertagesstätte Pfälzerstraße hat einen Antrag eingereicht und strebt die Kooperation mit der städtischen Kita Rühme an. Unter Berücksichtigung der Sozialindikatoren und der angestrebten Kooperation wird auch hier die Umwandlung empfohlen.
Aus dem Stadtbezirk Östliches Ringgebiet (120) liegt eine Bewerbung der evangelischen Kindertagesstätte St. Pauli-Matthäus vor. In diesem Stadtbezirk ist der Ausbau eines weiteren Familienzentrums vorgesehen. Eine Grundversorgung im Stadtbezirk ist durch die Angebote des bereits bestehenden Kinder- und Familienzentrums Böcklinstraße gewährleistet. Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft der Einrichtungen wird vorgeschlagen, diesen Antrag vorerst zurückzustellen.
Für den Stadtbezirk Hondelage (113) liegt eine Bewerbung der städtischen Kindertagesstätte Hondelage zum Ausbau Familienzentrum vor. Da dieser Stadtbezirk einen insgesamt geringen Handlungsbedarf aufweist, wird auch hier zunächst eine Zurückstellung empfohlen.
Anträge zur Teilnahme am Pilotprojekt Schließzeiten
Zur Teilnahme am Pilotprojekt Schließzeiten liegen zwei Anträge der Eltern-Kind-Gruppe „Fröhlicher Anfang“ e.V. und der Kita Krümelkiste e.V vor. Die Entscheidung zur Aufnahme neuer Kitas in das Pilotprojekt wird aufgrund eines Vorschlages zur Haushaltsoptimierung (Beendigung der Pilotprojekte Schließzeiten und Öffnungszeiten) zurückgestellt.
Kita-Ausbau
Nachrichtlich aufgeführt sind die Maßnahmen zum Kita-Ausbau, die voraussichtlich im Kindergartenjahr 2020/2021 umgesetzt werden können.
B) Angebotsveränderungen im Schulkindbetreuungsbereich
Die Anträge gemäß Anlage B werden zur Umsetzung empfohlen. Auf Grund der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel kann die Umsetzung der grau hinterlegten Anträge zum Schuljahr 2020/2021 erfolgen.
Hierbei werden auch Bedarfe an kooperativen Ganztagsgrundschulen gedeckt, die derzeit (noch) nicht über eine Betreuungsversorgung von 60 % verfügen.
Der gemeldete Betreuungsbedarf der Grundschule Stöckheim (Hauptstandort) kann nicht realisiert werden, da dort bereits eine Versorgungsquote von 64 % erreicht ist.
Den intensiven Ausbauaktivitäten stehen weiterhin steigende Bedarfe im Bereich der Schulkindbetreuung in und an Schulen sowie an den Kooperativen Ganztagsgrundschulen gegenüber. So hat die Leitung einer Ganztagsgrundschule trotz bereits erreichter Versorgungsquoten von über 60 % und der Kapazitätserweiterung von 20 auf 25 Plätzen in den 15:00 Uhr – Betreuungsgruppen in Ganztagsgrundschulen zum kommenden Schuljahr 25 zusätzliche Betreuungsplätze angemeldet. Auch dieser Bedarf kann nicht umgesetzt werden und wird daher in der Anlage B nicht aufgeführt.
Zwei Grundschulen (GS Lamme und GS Waggum) werden in diesem Sommer in Ganztagsgrundschulen umgewandelt. Zur Erreichung einer Betreuungsquote von 60% werden insgesamt 80 zusätzliche Betreuungsplätze an diesen beiden Schulen geschaffen (davon 70 Plätze in Waggum, 10 Plätze in Lamme).
Die Doppelnutzung von Räumlichkeiten in Schulen kann auch zum kommenden Schuljahr die Einrichtung verschiedener Betreuungsangebote in Grundschulen ermöglichen. Die hierfür notwendigen Verständigungen mit den betreffenden Schulleitungen und Trägern der Angebote gestalten sich allerdings mitunter komplex und zeitintensiv, so dass bei einigen zur Umsetzung vorgesehenen Betreuungsangeboten derzeit die Raum- bzw. Trägerfrage noch in Klärung befindlich ist (vgl. Anlage B).
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die mit Priorität versehenen Angebotsanpassungen in städtischen Einrichtungen wirken sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:
Kita Hondelage | + 0,42 Stellen |
Kita Prinzenpark | + 0,30 Stellen |
Kita Alsterplatz | + 0,54 Stellen |
Kita Recknitzstraße | + 0,27 Stellen |
Kita Rautheim | + 0,54 Stellen |
Kita Rautheim (FZ) | + 0,50 Stellen + 1,57 Stellen |
Kita Schölkestraße | + 0,27 Stellen |
Kita Siegmundstraße | + 0,27 Stellen |
Kita Pfälzerstraße (FZ) | + 0,50 Stellen |
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SchuKi des KJZ Roxy | + 1,15 Stellen |
Die nachrichtlich aufgeführten Maßnahmen zum Kita-Ausbau in städtischen Einrichtungen wirken sich wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan aus:
Kita Neue Knochenhauerstraße | Anpassung bereits im Stellenplan 2020 berücksichtigt |
Kita Alsterplatz | + 8,64 Stellen (einschl. Hauswirtschaft) |
Kita Schölkestraße | + 8,97 Stellen (einschl. Hauswirtschaft) |
Zur Sicherstellung der erforderlichen Vertretungskräfte gemäß den Vorgaben des Landes erfolgt nach Vorliegen der Fehlzeitenauswertung für das Jahr 2019 eine Neuberechnung der Ausfallreserve. Die daraus ggf. notwendige Stundenanpassung zum Kindergartenjahr 2020/2021 wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen
Es stehen Haushaltsmittel für die zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen im Budget des FB 51 zur Verfügung.
Zuständigkeit
Durch die Veränderungen bzw. Angebotsanpassungen im Kindertagesstättenbereich sowie im Schulkindbetreuungsbereich zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2020/2021 wird die Etathoheit des Rates einschließlich der sich hieraus ergebender Auswirkungen auf den Stellenplan tangiert. Des Weiteren entscheidet der Rat nach § 5 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt in Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung.
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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13,4 kB
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