Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13895

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß dem Plan vom 14.07.2020 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Hochbau und Gebäude- management und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund

der Kostenberechnung vom 21.07.2020 auf 485.700 € festgestellt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1, § 58 Abs. 1 NkomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwatung“.

 

 

2.  Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Erkenntnisse aus Nordrhein-Westfalen zu unsachgemäß befestigten Unterdecken in Hallen

der sechziger bis siebziger Jahre (Sport-, Schwimm- und Veranstaltungshallen) haben zu dem Erfordernis geführt, auch in Braunschweig in öffentlich zugänglichen Hallen die Deckenkonstruktionen zu überprüfen und ggf. nachzurüsten (s. Mitteilungen im Bau-, Sport- und Schulausschuss vom 24. Juni 2016 und 12. Juli 2016). Als Ergebnis blieb festzuhalten, dass von den 74 untersuchten Turn- und Sporthallen in 24 Hallen die Unterdecke zwingend zu erneuern ist. In weiteren 25 Sporthallen waren lnstandsetzungsmaßnahmen an den Unterdecken (Nachschrauben von Verbindungen, Austausch von Beleuchtungen, Nachbesserungen am Tragwerk etc.) durchzuführen. Darauf basierend wurden Umsetzungsprioritäten nach der Dringlichkeit der Maßnahmen festgelegt. Diese werden seitdem schrittweise abgearbeitet.

 

Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um die Erneuerung der Unterdecke der Sporthalle West (kleine Halle) an der Nibelungen-Realschule.

 

 

3.  Angaben zum Raumprogramm

 

Das Raumprogramm bleibt unverändert.

 

 

4.  Erläuterungen zur Planung

 

Die Unterdecke der Sporthalle ist gem. statischer Untersuchungen abgängig und muss zurückgebaut werden.

 

Im Rahmen der Deckensanierung werden Deckenheizpaneele mit integrierter Beleuchtung in Kombination mit einer akustisch wirksamen Decke eingebaut.

 

Diese Decke reduziert durch ihre akustisch wirksame Oberfläche die Nachhallzeit in der Sporthalle. Gleichzeitig gewährleistet die Unterdecke die erforderliche Ballwurfsicherheit.

 

 

5.  Techniken für regenerative Energien

 

Im Rahmen des Austauschs der Unterdecke ist der Einsatz regenerativer Energien nicht vorgesehen.

 

 

6.  Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Es handelt sich ausschließlich um die Sanierung einer Unterdecke, daher sind Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen nicht vorgesehen.

 

 

7.  Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 21.07.2020 auf 485.700 €. Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.

 

 

8.  Bauzeit

 

Die Maßnahme soll im Zeitraum der Schulsommer- bis Herbstferien 2021 durchgeführt werden.

 

 

9.  Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushaltsplan 2020 sind bei dem Sammelprojekt 4S.210084 Unterdecken, Ertüchtigung kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 2.750.000 € veranschlagt.

 

Das Investitionsprogramm 2019 - 2023 sieht dort folgende Finanzierungsraten vor:

 

Gesamtkosten in T €

Ausgaben bis 2019 in T €

2020 in

T €

2121 in

T €

2022 in

T €

2023 in

T €

Restbedarf in 2024 in T €

9.732,8

3.732,8

2.750

2.000

1.250

 

 

 

 

 

 

Hiervon entfallen auf die Sporthalle der Nibelungen-Schule:

 

Gesamtkosten in T €

Ausgaben bis 2019 in T €

2020 in

T €

2021 in

T €

2022 in

T €

2023 in

T €

Restbedarf ab 2024 in T €

485,7

 

140

345,7

 

 

 

 

Aufgrund der Kostenhöhe der Baumaßnahme sind die Kosten jedoch in einem Einzelprojekt    

darzustellen. Hierzu sollen die für die Sporthalle an der RS Nibelungen im Jahr 2020 erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig auf ein neues Einzelprojekt „Sporthalle RS Nibelungen, Sanierung Unterdecke“ umgesetzt werden.

 

Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Mittel wird dem Rat in einer seiner nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die 2021 benötigten Haushaltsmittel werden im Zuge der Haushaltsaufstellung haus- 

haltsneutral eingeplant.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise