Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13896
Grunddaten
- Betreff:
-
Gymnasium Martino-Katharineum, Abt. Echternstraße Fenstersanierung (1. BA) Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 40 Fachbereich Schule; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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15.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 02.06.2020 zugestimmt.
Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Hochbau und Gebäude-management - und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes werden aufgrund der Kostenbe-rechnung vom 17.07.2020 auf 413.500,00 € festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1, § 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Im Rahmen des Schulsanierungsprogramms sollen die Fenster des Gymnasiums Martino-Katharineum, Abt. Echternstraße erneuert werden. Mit den im Haushaltsplan 2020 veran-schlagten Haushaltsmitteln kann ein wesentlicher Teil der am meisten betroffenen Fenster (Klassenräume) erneuert werden.
Die Bestandsfenster des Schulgebäudes sind sehr sanierungsbedürftig. Einige Fenster sind gar nicht oder schwer zu öffnen. Eine ausreichende Belüftung der Klassenzimmer ist nicht mehr umfassend gewährleistet. Die in den 60er-Jahren eingebauten Metallrahmenfenster mit einer Einfachverglasung führen zu enormen Energieverlusten; neben der schlechten Wärmedämmung ist auch der Schallschutz mangelhaft.
3. Angaben zum Raumprogramm
Da es sich bei den Baumaßnahmen um Sanierungsarbeiten handelt, bleibt das
Raumprogramm unverändert bestehen.
4. Erläuterungen zur Planung
Aufgrund der Einstufung des Gebäudes als Baudenkmal wurde in Vorabstimmungen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde vereinbart, im Rahmen der Fassadensanierung Holzfenster einzusetzen. Diese werden in Farbigkeit und Gliederung dem historischen Original angegli-chen. Partiell erforderliche Putzausbesserungen werden in diesem Zusammenhang mit
erfolgen.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Maßnahme handelt es sich um reine Fassadensanierungsarbeiten, die keine Techni-ken für regenerative Energien beinhalten.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Bei den Maßnahmen handelt es sich um reine Fassadensanierungsarbeiten. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen sind deshalb nicht vorgesehen
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 17.07.2020 413.500 €.
Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll in der Zeit von Januar 2021 bis April 2021 durchgeführt werden.
9. Finanzierung
Für die Sanierung des Gymnasiums MK, Abt. Echternstraße (4E.210141) sind im Haushalt 2020 / IP 2019-2023 folgende Haushaltsmittel eingeplant:
Gesamtkosten in T € | Bis 2019 in T € | 2020 in T € | 2021 in T € | 2022 in T € | 2023 in T € | Rest ab 2024 in T € |
2.301 | 1 | 550 |
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| 1.750 |
Hierbei handelt es sich um Haushaltsmittel für die ursprünglich ganzheitlich vorgesehene Sanierung der Schule.
Die Sanierung der Fenster muss nunmehr auch entsprechend der Forderungen der GUV vorgezogen werden. Hierfür ist in der Folge ein eigenes Einzelprojekt einzurichten.
Einige Fenster sind gar nicht oder nur schwer zu öffnen. Eine ausreichende Belüftung der Klassenzimmer ist nicht gewährleistet. Darüber hinaus führen die Metallrahmenfenster mit einer Einfachverglasung zu hohen Energieverlusten etc. (siehe auch Nr. 2).
Die vorhandenen Haushaltsmittel (Instandhaltungsmittel) in Höhe von 550.000 € für 2020 können als Deckungsmittel herangezogen werden. Dazu wird die Verwaltung dem Rat in einer seiner Sitzungen einen Antrag auf Bereitstellung außerplanmäßiger Aufwendungen zur Entscheidung vorlegen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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108,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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117,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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596,1 kB
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