Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-13962
Grunddaten
- Betreff:
-
Brandschutztechnische Sanierung der Grundschule Lamme, Lammer Heide 9 - 11 Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 40 Fachbereich Schule; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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15.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 05.03.2020 zugestimmt.
Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Hochbau und Gebäude-management und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - werden aufgrund der Kostenbe-rechnung vom 17.07.2020 auf 507.400 € festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1, § 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Die Grundschule Lamme, Lammer Heide 9 - 11 ist ein 2-geschossiges Gebäude. Durch Änderungen in der Nutzung des Gebäudeensembles und die Hauptamtliche Brandschau haben sich notwendige brandschutztechnische Anforderungen ergeben, die durch diese Maßnahme ausgesetzt werden sollen. Um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden müssen diverse Maßnahmen im Bereich des Hochbau sowie der technischen Gebäudeausrüstung vorgenommen werden.
3. Angaben zum Raumprogramm
Es werden keine zusätzlichen Anpassungen des Raumprogramms vorgenommen.
4. Erläuterungen zur Planung
In der Schule wird das erarbeitete Brandschutzkonzept im Verwaltungsbereich, in den Hauptklassentrakten und in den notwendigen Fluren umgesetzt. Hierfür sind Ertüchtigungen von Türen, Anschlussbauteilen und Installationswegen notwendig.
Im Rahmen der Sanierung werden Türen erneuert und die Sicherheitsbeleuchtungsanlage im gesamten Haus angepasst.
Es wird für die Kita und definierte Bereiche der Schule eine Brandmeldeanlage errichtet und auf die ELA aufgeschaltet. Die Installationswege werden gem. Vorschriften geschottet, um das Fluchtwegkonzept zu sichern. Ein notwendiger zweiter Rettungsweg für die Verwaltung wird auf dem Dach der Kita eingerichtet.
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, da es sich ausschließlich um Brandschutzmaßnahmen handelt.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Da es sich um Brandschutzmaßnahmen handelt, werden keine neuen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen umgesetzt.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 17.07.2020 507.400 €.
Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Der Maßnahmenbeginn ist direkt im Anschluss an den Gremiendurchlauf geplant.
Der Abschluss der Maßnahmen ist bis Anfang 2021 vorgesehen.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2020 sind bei dem Sammelprojekt 4S.210051 Brandschutzmaßnahmen kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 2.500.000 € veranschlagt.
Im Investitionsprogramm 2019 – 2023 sind dort folgende Jahresraten eingeplant:
Gesamtkosten in T € | bis 2019 in T € | 2020 in T € | 2021 in T € | 2022 in T € | 2023 in T € | Rest ab 2024 in T € |
19.190 | 7.690 | 2.500 | 3.000 | 3.000 | 3.000 |
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Hiervon fallen auf die GS Lamme:
Gesamtkosten in T € | Bis 2019 in T € | 2020 in T € | 2021 in T € | 2022 in T € | 2023 in T € | Rest ab 2024 in T € |
507,4 |
| 215 | 292,4 |
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Aufgrund der Kostenhöhe der Baumaßnahme sind die Kosten jedoch in einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu sollen die für die GS Lamme in diesem Jahr erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig auf ein neues Einzelprojekt „GS Lamme, Brandschutzmaßnahmen“ umgesetzt werden.
Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Mittel wird dem Rat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt. Die für 2021 benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2020 – 2024 haushalts- neutral eingeplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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109,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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118,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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688,7 kB
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