Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 20-14082
Grunddaten
- Betreff:
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Braunschweiger Härtefallfonds für Geschädigte der Corona-Pandemie - Bereich Wirtschaft Neue Förderkulissen und weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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zur Kenntnis
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04.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 26. Juni 2020 wurde über die neuen Förderkulissen des Bundes sowie des Landes Niedersachsen und das weitere Vorgehen bezüglich des Braunschweiger Härtefallfonds für Geschädigte der Corona-Pandemie – Bereich Wirtschaft ausführlich informiert (Drucksache 20-13563-01).
Zwischenzeitlich haben sich weitere Erkenntnisse ergeben, zu denen ich nachfolgend berichte.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer „Corona-Soforthilfe“ bei der Niedersächsischen Förderbank (NBank) für Unternehmen ist zum 31. Mai 2020 ausgelaufen. Eine Antragstellung zu diesem Programm ist ab dem 1. Juni 2020 ausgeschlossen.
Ab dem 1. Juni 2020 ist es nun möglich, aufgrund der „Richtlinie über die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen“ Förderanträge bei der NBank zu stellen. Die Rahmenbedingungen zur Antragsstellung und –gewährung haben sich hierbei in vielen Teilen verändert.
In diesem Zusammenhang hat sich der Verwaltung die Frage gestellt, inwieweit die städtische Richtlinie, die eine ergänzende Förderung der Soforthilfe vorsieht, mit der neuen Förderrichtlinie vereinbar ist. Die Verwaltung hat hierzu hat Kontakt zum Niedersächsischen Städtetag (NST) und zur NBank aufgenommen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die ergänzende Förderung der Stadt Braunschweig bezogen auf die Corona-Soforthilfe (Antragstellung bis 1. Juni 2020) aus Sicht der Verwaltung rechtskonform war und eine Doppelförderung oder Überkompensation nicht stattgefunden hat. Die NBank hat eine abschließende rechtsverbindliche Klärung in Aussicht gestellt.
Von einer ergänzenden kommunalen Förderung der Überbrückungshilfe ab dem 1. Juni 2020 raten der NST und die NBank ausdrücklich ab. Es sollten keine kommunalen Förderungen parallel zur aktuellen Überbrückungshilfe für den gleichen Förderzweck erfolgen. Die NBank hat zwar mitgeteilt, dass eine Anrechnung eines kommunalen Förderprogrammes auf die Überbrückungshilfen voraussichtlich nicht erfolgt, dass aber weiterhin viele rechtliche Unklarheiten bestehen. Auch der NST hat Stellung dahingehend bezogen, dass kommunale Förderungen für andere Aspekte eingesetzt werden sollten. Dieser Empfehlung folgt die Verwaltung.
Hinzu kommt, dass für den Bereich Wirtschaft eine ergänzende Förderung der NBank-Soforthilfe – so wie in der städtischen Richtlinie geregelt – nicht mehr erfolgen kann, weil diese ja ausgelaufen ist.
Weiteres Vorgehen:
In vielen Bereichen haben die Lockerungen zu einer Belebung der Umsätze im Vergleich zum Frühjahr geführt. Dies mag auch Auslöser für den aktuellen Rückgang der Beratungs- und Antragszahlen bei der Braunschweig Zukunft GmbH sein. Andere Branchen (z. B. Veranstaltungen) erfahren dagegen weiterhin Umsatzeinbußen, wieder andere (z. B. Baubranche) können die Einschränkungen mit Verzögerung treffen. Darüber hinaus steigen derzeit bundesweit die Corona-Infektionszahlen an, mit noch nicht absehbaren Auswirkungen auf die allgemeine Lebenssituation sowie die damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklungen.
Unternehmen, die bei der NBank einen Antrag auf Corona-Soforthilfe gestellt haben, sind auch weiterhin bei der Stadt Braunschweig berechtigt, ergänzende Hilfen aus dem Härtefallfonds zu beantragen. Die Anträge werden abgearbeitet und für den gleichen Zeitraum beschieden, für die eine entsprechende Gewährung von der NBank erfolgt ist.
Darüber hinaus bestehen ab Juni mit der Überbrückungshilfe und weiteren Förderprogrammen Unterstützungsangebote, die von den betroffenen Unternehmen in Anspruch genommen werden können. Eine zusätzliche Hilfe seitens der Stadt soll deshalb für diesen Zeitraum nicht erfolgen.
Die Wirtschaftsförderung wird gemeinsam mit der Verwaltung die aktuelle Lage vor Ort regelmäßig beobachten, analysieren und bewerten. Darüber hinaus erfolgt ein ständiger Dialog mit den entsprechenden Verbänden. Selbstverständlich ist es weiterhin ein wichtiges Anliegen, die wirtschaftliche Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Braunschweig zu sichern. Daher wird bei Bedarf und bei Vorliegen der rechtlichen Rahmenbedingungen eine Anpassung, bzw. Neuausrichtung der städtischen Richtlinie erfolgen.
Der Wirtschaftsausschuss wird über das weitere Vorgehen fortlaufend informiert.
