Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 20-14122
Grunddaten
- Betreff:
-
Brandschutzsanierungsmaßnahme Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule Lernen und GS Schunteraue, Außenstelle Schuntersiedlung, Tostmannplatz 9, 38108 Braunschweig Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 40 Fachbereich Schule; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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15.09.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 21.04.2020 zugestimmt.
Die Gesamtkosten - einschl. der Eigenleistung des Fachbereiches Hochbau und Gebäude-management und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes und Baupreissteigerung - werden aufgrund der Kostenberechnung vom 27.08.2020 auf 1.561.600 € festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1, § 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Die Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule Lernen, und Außenstelle Schuntersiedlung der Grundschule Schunteraue befinden sich im Norden des Braunschweiger Stadtteils Schuntersiedlung in einem 3-geschossigen, unterkellerten Gebäude aus dem Jahr 1966. Um die erforderlichen brandschutztechnischen Anforderungen bezüglich der geltenden Brandschutznormen zu erfüllen, sind verschiedene Maßnahmen im Bereich des Hochbaus und der technischen Gebäudeausrüstung durchzuführen. Weiterhin ist die gesamte Schule nach dem neuen Brandschutzkonzept mit "Nutzungseinheiten" geplant. Dabei werden offene Klassenzimmerbereiche geschaffen, um die Flächen zwischen den Klassenräumen, die Verkehrsflächen, besser nutzen zu können. Für jede "Nutzungseinheit" gibt es mindestens zwei unabhängige bauliche Rettungswege, die von einer Brandwarnanlage überwacht werden.
3. Angaben zum Raumprogramm
Auf der Grundlage des Brandschutzkonzepts mit Nutzungseinheiten ist es der Schule zukünftig erlaubt, Flurflächen bzw. Verkehrsflächen für die Unterrichtszwecke heranzuziehen. In der Astrid-Lindgren-Schule bieten sich hier speziell die Flur-Nischen an. Es entsteht eine zusätzliche Nutzfläche.
4. Erläuterungen zur Planung
In der Schulanlage wird das entwickelte Brandschutzkonzept im Verwaltungsbereich, in den Bürobereichen, in den Unterrichtsräumen und in den notwendigen Fluren in allen Geschossen umgesetzt. Dies erfordert die Ertüchtigung von Treppenhäusern und Installationswegen, den Austausch von Türen, Schaffung von Bypass-Türen sowie Anlage-technik.
Im Zuge der Gesamtmaßnahme sollen folgende Schwerpunkte der Sanierung umgesetzt werden:
- Umsetzung Brandschutzkonzept
- Anpassung an die aktuellen Brandschutznormen
- Integration des Konzepts der "Nutzungseinheiten
- Schaffung eines unabhängigen zweiten Rettungsweges
- Anpassung der Sicherheitsbeleuchtung
- Brandwarnanlage (Hausalarmierung)
5. Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, da es sich ausschließlich um Brandschutzmaßnahmen handelt.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Da es sich um Brandschutzmaßnahmen handelt, werden keine neuen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Der Behindertenbeirat wurde dennoch eingebunden.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 27.08.2020 1.561.600 Mio. €. Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll bis Ende 2022 durchgeführt werden.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2020 sind bei dem Sammelprojekt 4S.210051 Brandschutzmaßnahmen kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 2.500.000 € veranschlagt.
Im Investitionsprogramm 2019 – 2023 sind dort folgende Jahresraten eingeplant:
Gesamtkosten in T € | bis 2019 in T € | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Rest ab 2024 T € |
19.190 | 7.690 | 2.500 | 3.000 | 3.000 | 3.000 |
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Hiervon entfallen auf die Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule Lernen, und die Außenstelle Schuntersiedlung der Grundschule Schunteraue folgende Finanzraten:
Gesamtkosten in T € | bis 2019 in T € | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Rest ab 2024 T € |
1.561,6 | 31,5 | 468,5 | 500 | 561,6 |
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Aufgrund der Kostenhöhe der Baumaßnahme sind die Kosten jedoch in einem Einzelprojekt darzustellen. Hierzu sollen die für die Brandschutzmaßnahmen in diesem Jahr erforderlichen Haushaltsmittel außerplanmäßig auf ein neues Einzelprojekt „Astrid-Lindgren-Schule/Brandschutzmaßnahmen (4E.210319)“ umgesetzt werden.
Der Antrag auf Bereitstellung dieser außerplanmäßigen Mittel wird dem Rat in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt. Die für 2021 und 2022 benötigten Haushaltsmittel werden im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2020 –2024 haushaltsneutral eingeplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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110,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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118,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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