Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13364-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage vom 12. Mai 2020 (20-13364) vom 12. Mai 2020 wurde der Nibelungen-Wohnbau-GmbH übermittelt. In der Sitzung des Stadtbezirksrates 322 am 23. Juni 2020 hat hierzu ein Mitarbeiter der Gesellschaft schon mündlich informiert.

 

Es wurde vereinbart, zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme nachzureichen.

 

Zum aktuellen Sachstand wird seitens der Nibelungen-Wohnbau-GmbH wie folgt mitgeteilt:

 

Zu Frage 1:

 

In Ergänzung unserer mündlichen Berichterstattung im Rahmen der Sitzung des Stadtbezirksrates 322 vom 23. Juni 2020 möchten wir Ihnen nunmehr mitteilen, dass gemäß beigefügtem Plan, aktualisiert am 18. August 2020, eine Reduzierung der zunächst bauordnungsrechtlich geforderten und nachzuweisenden Einstellplätze erfolgen soll. Die Reduzierung auf nunmehr 8 PKW-Einstellplätze inklusive einem Einstellplatz für gehbeeinträchtigte Personen könnte nunmehr möglich und bauordnungsrechtlich genehmigt werden, da wir die Mietflächen im Obergeschoss des Gebäudes zukünftig nicht mehr zu Wohnzwecken projektieren werden. Die Räumlichkeiten im Obergeschoss dienen ausschließlich zur Revision des Daches und angrenzender Bauteile. Weiterhin planen wir in enger Abstimmung mit der Stadt Braunschweig die Einfriedung des Grundstückes und des Grundstücks der angrenzenden städtischen Kindertagesstätte entlang der katasterlichen Grundstücksgrenze umzusetzen. Für eine partnerschaftliche Umsetzung sind noch fachbereichsübergreifende Abstimmungsgespräche mit der Stadt Braunschweig zu führen. Aufgrund der Nichtnutzung des Obergeschosses zu Wohnzwecken wird der noch vorhandene Mietergarten einer sinnvollen Umgestaltung, u. a. durch die Anpflanzung von zwei schattenspendenden Bäumen und Sitzbänken, zugeführt. Dies wird sicher der Erdgeschossnutzung insgesamt zuträglich sein. Auf Basis der aktuellen Pläne wird zur Zeit der Bauantrag angepasst. Wir gehen davon aus, dass unsere Pläne nunmehr genehmigungsfähig sind.

 

Zu Frage 2:

 

Es wird Bezug genommen auf die Beantwortung der Frage 1. Es sind keine weiteren Pläne erforderlich.

 

Zu Frage 3:

 

Es wurde zunächst die Weiterverfolgung und Finalisierung der Pläne priorisiert. Daher wurden bislang keine weiteren Gespräche geführt.

 

 

 


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise