Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 20-13678-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe SPD/Bündnis 90/Die Grünen/BIBS vom 16.06.2020 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Verwaltung hat in der Zeit vom 02.03.2020 bis 20.07.2020 zwei Geschwindig-keitsmesstafeln mit Solarbetrieb an verschiedenen Standorten in der Alte Schulstraße installiert. Diese Standorte wurden im Vorfeld mit Herrn Bezirksbürgermeister Volkmann abgestimmt. Für beide Standorte gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

 

Es liegen folgende Messergebnisse vor:

 

Messstelle

Alte Schulstraße 10 a

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

02.03.2020 - 20.07.2020

Geschwindigkeitsmessdisplay Wavetec2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

 

 

 

 

in km/h

Hondelage

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

 

 

 

 

0 - 50

380.971

93

92,8389183

 

 

 

51 - 60

27.848

7

6,78628609

 

 

 

61 - 70

1.299

0

0,31655364

 

 

 

71 - 80

168

0

0,04093996

 

 

 

> 80

71

0

0,01730201

 

 

 

 

 

410.357

100

100

 

 

 

 


 

Messstelle

Alte Schulstraße vor der Ortstafel aus Hondelage kommend

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

02.03.2020 - 20.07.2020

Geschwindigkeitsmessdisplay Wavetec7

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

 

 

 

 

in km/h

Berliner Heerstraße

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

 

 

 

 

0 - 50

95.542

27

26,9517311

 

 

 

51 - 60

204.577

58

57,7097432

 

 

 

61 - 70

46.659

13

13,1621781

 

 

 

71 - 80

6.750

2

1,90412787

 

 

 

> 80

965

0

0,27221976

 

 

 

 

 

354.493

100

100

 

 

 

 

Insgesamt ist festzustellen, dass die Messergebnisse für die Geschwindigkeitsmesstafel in Fahrtrichtung Hondelage aus Sicht der Verwaltung unproblematisch sind, da 93 % der erfassten Verkehrsteilnehmer die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einhalten. Es werden in einem sehr geringen Umfang (etwa 7 %) höhere Geschwindigkeiten gefahren.

 

Die Messergebnisse der Geschwindigkeitsmesstafel, die außerhalb der geschlossenen Ortschaft in einem Bereich mit einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h vor der nördlichen Ortstafel von Dibbesdorf erhoben wurden, bewertet die Verwaltung dagegen kritisch, da nur 27 % der erfassten Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig bis zu 50 km/h gefahren sind. Etwa 58 % der erfassten Verkehrsteilnehmer fuhren bis zu 10 km/h schneller; weitere 15 % fuhren Geschwindigkeiten von über 60 km/h.

 

Erfahrungsgemäß wird durch Visualisierung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit eine Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht, so dass eine Sensibilisierung eintritt. Dies wurde in einem Vergleich zwischen den Ergebnissen einer verdeckten Messung mit einem Seitenstrahlradargerät und den Ergebnissen des Einsatzes einer Geschwindigkeitsmesstafel bei anderen Messpunkten im Stadtgebiet festgestellt.

 

Daher wird die Verwaltung zunächst erneut eine Geschwindigkeitsmesstafel für diesen Standort einplanen. Aus Sicht der Verwaltung könnte auch die Geschwindigkeitsmesstafel des Stadtbezirks, die aus bezirklichen Mitteln beschafft wird, vorrangig an dieser Stelle zum Einsatz kommen.
 

 

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