Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-09927-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrbahnmarkierungen als Parkverbot in Volkmarode-Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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Entscheidung
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14.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Markierung von Parkplätzen in einem Wohngebiet um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung des Umbaus der Straßen nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Der Stadtbezirksrat hat in seiner Sitzung am 28.01.2019 beschlossen, dass in den verkehrsberuhigten Zonen des Gebiets Volkmarode-Nord eindeutige Kennzeichnungen für Parkflächen in den folgenden Straßen festgelegt werden sollen:
- Pfarrwiese
- Bauerwiese
- Scharenbusch (mit Ausnahme zwischen den Straßen Ziegelwiese und Kieffeld)
- Ziegelkamp
Planung
Bisher sind in dem überplanten Gebiet lediglich 4 Parkplätze in der Pfarrwiese markiert. Bei den rein aus gestalterischen Gründen auf beiden Straßenseiten farblich abgesetzten schmalen Streifen entlang der Grenze zu Privatgrundstücken handelt es sich gemäß der Planung nicht um Parkstreifen. Mit der mit dieser Vorlage vorgelegten Planung werden 71 zusätzliche Parkplätze geschaffen, so dass dann insgesamt 75 Parkplätze zur Verfügung stehen.
Bei der Festlegung der Parkplätze wurde berücksichtigt, dass sich diese nicht direkt vor oder gegenüber von Zufahrten befinden. Berücksichtigt wurden außerdem Zugänge zu Grundstücken und Abstellplätze für Wertstoff-/Abfallbehälter Ebenfalls müssen die Fahrwege und Flächen für die Feuerwehr und Müllabfuhr freigehalten werden. Deswegen können in fast allen Wendehämmern und in ihren direkten Zufahrten keine Parkplätze markiert werden. Die Kreuzungsbereiche werden weitgehend freigehalten von Parkplätzen, damit auch die Aufenthaltsfunktion dieses verkehrsberuhigten Bereichs ausreichend gewährleistet bleibt.
Wie u. a. in der DS 19-09927-01 dargestellt, sind Markierungen auf Pflasterflächen sehr unterhaltungsaufwändig. Auch wird das optische Erscheinungsbild der Straßen deutlich beeinträchtigt werden. Daher hatte die Verwaltung bisher von der Kennzeichnung von Parkflächen in diesem Bereich abgesehen. Wegen der besonderen örtlichen Situation hat die Verwaltung nun die anliegende Planung erstellt.
Informationsveranstaltung
Auf eine Bürgerinformationsveranstaltung musste aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen verzichtet werden.
Finanzierung
Die Markierung von Parkplätzen ist über den Dienstleistungsvertrag mit der Firma BELLIS gedeckt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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659,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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9,8 MB
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10,7 MB
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8,8 MB
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(wie Dokument)
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10,5 MB
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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(wie Dokument)
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9 MB
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8
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(wie Dokument)
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8,3 MB
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9
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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