Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-09927-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und der Markierung der Parkplätze in den Straßen Pfarrwiese, Bauerwiese, Scharenbusch (mit Ausnahme zwischen den Straßen Ziegelwiese und Kieffeld) und Ziegelkamp wird in den als Anlagen 2 - 9 beigefügten Fassungen zugestimmt.“


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Markierung von Parkplätzen in einem Wohngebiet um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung des Umbaus der Straßen nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass

 

Der Stadtbezirksrat hat in seiner Sitzung am 28.01.2019 beschlossen, dass in den verkehrsberuhigten Zonen des Gebiets Volkmarode-Nord eindeutige Kennzeichnungen für Parkflächen in den folgenden Straßen festgelegt werden sollen:

-          Pfarrwiese

-          Bauerwiese

-          Scharenbusch (mit Ausnahme zwischen den Straßen Ziegelwiese und Kieffeld)

-          Ziegelkamp

 

Planung

 

Bisher sind in dem überplanten Gebiet lediglich 4 Parkplätze in der Pfarrwiese markiert. Bei den rein aus gestalterischen Gründen auf beiden Straßenseiten farblich abgesetzten schmalen Streifen entlang der Grenze zu Privatgrundstücken handelt es sich gemäß der Planung nicht um Parkstreifen. Mit der mit dieser Vorlage vorgelegten Planung werden 71 zusätzliche Parkplätze geschaffen, so dass dann insgesamt 75 Parkplätze zur Verfügung stehen.

 

Bei der Festlegung der Parkplätze wurde berücksichtigt, dass sich diese nicht direkt vor oder gegenüber von Zufahrten befinden. Berücksichtigt wurden außerdem Zugänge zu Grundstücken und Abstellplätze für Wertstoff-/Abfallbehälter Ebenfalls müssen die Fahrwege und Flächen für die Feuerwehr und Müllabfuhr freigehalten werden. Deswegen können in fast allen Wendehämmern und in ihren direkten Zufahrten keine Parkplätze markiert werden. Die Kreuzungsbereiche werden weitgehend freigehalten von Parkplätzen, damit auch die Aufenthaltsfunktion dieses verkehrsberuhigten Bereichs ausreichend gewährleistet bleibt.

 

Wie u. a. in der DS 19-09927-01 dargestellt, sind Markierungen auf Pflasterflächen sehr unterhaltungsaufwändig. Auch wird das optische Erscheinungsbild der Straßen deutlich beeinträchtigt werden. Daher hatte die Verwaltung bisher von der Kennzeichnung von Parkflächen in diesem Bereich abgesehen. Wegen der besonderen örtlichen Situation hat die Verwaltung nun die anliegende Planung erstellt.

 

Informationsveranstaltung

 

Auf eine Bürgerinformationsveranstaltung musste aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen verzichtet werden.

 

Finanzierung

 

Die Markierung von Parkplätzen ist über den Dienstleistungsvertrag mit der Firma BELLIS gedeckt.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise